Mindestlohn in Deutschland soll steigen
26. Juni 2018Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen. Damit nicht genug soll er zum 1. Januar 2020 noch mal auf 9,35 Euro erhöht werden. Das empfiehlt die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft in einem am Dienstag in Berlin vorgelegten Beschluss. Jetzt muss die Bundesregierung die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen.
Die umstrittene allgemeine Lohnuntergrenze war Anfang 2015 eingeführt worden. Bereits 2017 war sie zum ersten Mal von 8,50 Euro auf nun 8,84 Euro angehoben worden. Bei der Anpassung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission grundsätzlich an der Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne. Sie soll dann eine "Gesamtabwägung" treffen. Unter einen Hut zu bringen sind dabei der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird.
Das Votum in der Kommission fiel einstimmig. Die erste Anhebungsstufe zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro brutto pro Stunde entspricht dem Betrag, der sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts rein rechnerisch aus dem Tarifindex ergibt. Laut Kommission berücksichtigt die zweite Anhebungsstufe auf 9,35 Euro auch Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2018.
Streit um die Höhe
Die Gewerkschaften hatten für einen "ordentlichen Zuschlag" geworben. Der Sozialverband VdK warnte im Vorfeld, eine Anhebung auf 9,19 Euro wäre viel zu gering. "Die Unternehmen müssen endlich ihre Beschäftigten am wirtschaftlichen Aufschwung beteiligen", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Bei der Überprüfung der Höhe des Mindestlohns müsse gesichert werden, dass Vollzeit-Beschäftigte für ihren Lebensunterhalt sorgen und eine angemessene Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen könnten. "Wir brauchen einen Mindestlohn, der über 12 Euro liegt, um Armut wirksam zu bekämpfen."
Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte dagegen vor einer stärkeren Anhebung als auf 9,19 Euro. Die Bundesregierung richtet sich bei der Umsetzung der künftigen Höhe des Mindestlohns in der Regel nach dem Vorschlag der eigens eingerichteten Kommission.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.
Weniger Jobs, in denen Mindestlohn gezahlt wurde
Knapp 1,4 Millionen Jobs sind im vergangenen Jahr mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bezahlt worden. Das waren rund 400.000 weniger als im Vorjahr mit dem alten Mindestlohn von 8,50 Euro, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte. Die Wiesbadener Behörde vermutet, dass in manchen dieser Fälle die betroffenen Beschäftigten 2017 mehr verdient haben als den Mindestlohn.
Gut die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse mit Mindestlohn entfiel auf sogenannte Minijobs (700.000). In Teilzeit wurden 400.000 Jobs ausgeübt und lediglich 200.000 in Vollzeit, so die ersten Ergebnisse der Erhebung 2017.
iw/hb (dpa)