Mensch: Deine Rechte
Die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte ist "das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal" und wurde am 10. Dezember 1948 verabschiedet. Alle UN-Staaten sind diesem Ideal verpflichtet.
"Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" (Art. 1)
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Die Völker der Vereinten Nationen haben sich mit den 30 Artikeln eine Satzung auferlegt, mit der sie "den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit" fördern wollen.
Verbot der Diskriminierung (Art. 2)
Alle Rechte und Freiheiten gelten für alle Menschen, weltweit - unabhängig von "Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigen Stand". (Foto: Black Lives Matter-Aktion, New York, USA, 16.2.2016)
Das Recht auf Leben und Freiheit (Art. 3,4,5)
"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." (3) "Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden." (4) "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden" (5). (Foto: Doku über Folter in Ägypten, 25.5.2016)
Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 6 bis 12)
Jeder Mensch hat das Recht auf eine faire Gerichtsverhandlung und Schutz durch das Gesetz (6, 8, 10, 12). Er gilt als unschuldig solange seine Schuld nicht bewiesen ist. (11) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (7) und "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden"(9). (Foto: Ankara, Türkei: Verhaftung von Pro-Kurden-Demonstranten, 4.11.2016)
Kein Mensch ist illegal (Art. 13, 14, 15)
"Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen". Jeder hat das Recht, jedes Land zu verlassen (13). "Jeder hat das Recht in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen" (14). "Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit" (15). Foto: Flüchtlingslager Idomeni, Griechenland, 7.3.2016)
Schutz vor Zwangsehen (Art. 16)
Heiratsfähige Frauen und Männer haben vor, in und nach der Ehe gleiche Rechte. Eine Ehe "darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden". Die Familie hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. (Foto: Lahore, Pakistan, Ehemann mit dem Foto seiner Frau, die Opfer eines Ehrenmords wurde. 8.6.2016)
Ein Recht auf Eigentum (Art. 17)
"Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben." (17, Absatz 1)“Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden“ (17, Absatz 2). Foto: North Dakota, USA, Indigene demonstrieren gegen geplante Öl-Pipeline im Standing Rock Reservat, 20.11.2016)
Das Recht auf freie Meinung (Art.18, 19, 20)
"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit"(18). "Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung" (19). "Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen" (20). (Foto: Istanbul, Türkei, Protest gegen die Schließung von der Zeitung Özgür Gündem, 17.8.2016)
Das Recht auf Mitbestimmung (Art. 21, 22)
"Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken" (21). Es gibt ein "Recht auf soziale Sicherheit" und Anspruch auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, "die für seine Würde unentbehrlich sind" (22). (Foto: Kind aus dem Slum Kinanga, Luanda, Angola, 12.9.2016)
Das Recht auf Arbeit (Art. 23 und 24)
"Jeder hat das Recht auf Arbeit". "Jeder hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit". "Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung" und darf einer Gewerkschaft beitreten (23). "Jeder hat das Recht auf Freizeit" (24). (Foto: Arbeitslose im Jobcenter Gelsenkirchen,. Deutschland, 5.1.2016)
Ein würdiges Leben (Art. 25)
"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen". "Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung". (Foto: Frauen und Kinder warten auf Wasser, Äthiopien, 26.1.2016)
Das Recht auf Bildung (Art. 26)
"Jeder hat das Recht auf Bildung". Die Grundschule muss für alle obligatorisch und unentgeltlich sein. "Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Achtung vor den Menschenrechten gerichtet sein". (Foto: Provisorische Schule im illegalen Flüchtlingscamp in Calais vor der Räumung, 13.10.2016)
Rechte für Kunst und Wissenschaft (Art.27)
"Jeder hat das Recht am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt teilzuhaben". Rechtlich geschützt ist jeder "Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst". Heute ist die digitale Verbreitung vieler Werke umstritten. (Foto: Wg. fehlender Rechteklärung gesperrtes Video, München, Deutschland, 28.1.2016)
Unteilbare Rechte (Art. 28, 29, 30)
"Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können" (28). "Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft" (29). Kein Staat, keine Gruppe oder Person darf daraus ein Recht ableiten, die allgemeinen Menschenrechte einzuschränken (30). (Foto: Kriegsverwüstung, Aleppo, Syrien, 23.11.2016)