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Mehr Rechte für Flugpassagiere

5. Februar 2014

Das EU-Parlament hat für höhere Entschädigungen bei Flugverspätungen gestimmt. Bereits bei Verspätungen ab drei Stunden sollen Passagiere Anspruch auf mindestens 300 Euro Entschädigung haben.

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Passagiere am Flughafen Hamburg (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Flugpassagiere sollen in der EU künftig mehr Rechte erhalten und diese auch leichter durchsetzen können. Dies ist das Ziel einer Verordnung, die das Europaparlament in erster Lesung verabschiedet hat. Die Forderungen des Parlaments gehen deutlich über die der Brüsseler EU-Kommission hinaus, die nach Ansicht von Verbraucherschützern die Rechte von Fluggästen nicht verbessern, sondern deutlich schmälern würden.

Unter anderem lehnte das Europaparlament die Pläne der EU-Kommission zu Entschädigungen für verspätete Flüge als unzureichend ab. Die Abgeordneten fordern außerdem, dass Passagiere bei direkten Hin- und Rückflügen ihren Anspruch auf den Rückflug behalten, auch wenn sie die Hinreise nicht angetreten haben. Die Airlines sollen verpflichtet werden, ihre Kunden rasch über die Gründe für eine Verspätung oder einen ausgefallenen Flug zu informieren und innerhalb von zwei Monaten auf eine Beschwerde zu reagieren.

Anlaufstelle für Beschwerden

Zudem sieht die Verordnung vor, dass in jedem EU-Staat eine Anlaufstelle für Beschwerden geschaffen wird. Der Begriff "außergewöhnliche Umstände", der Airlines bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen von der Pflicht zu Entschädigungen befreit, wird enger definiert.

Die Verordnung soll eine Regelung aus dem Jahr 2004 nachbessern. Sie verankert zwar das Recht auf Entschädigungen für verspätete oder ausgefallene Flüge und verlorene Gepäckstücke. In der Praxis haben Passagiere aber große Mühe, dieses Recht durchzusetzen, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) in über 30 Urteilen gerügt hat. Nach Angaben aus dem Verkehrsausschuss des Europaparlaments werden derzeit nur zwei Prozent der Betroffenen tatsächlich entschädigt.

Die Vorlage geht nun an den Ministerrat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind. Rat und Parlament entscheiden gemeinsam, sie müssen sich daher auf einen Kompromiss einigen.

ul/kle (afp, dpa)