Megastrafe der EU gegen Gasversorger
8. Juli 2009Die EU-Kommission hat am Mittwoch (08.07.2009) eines der höchsten Bußgelder der europäischen Wettbewerbsgeschichte gegen die beiden führenden Erdgasanbieter verhängt. Der Düsseldorfer Konzern E.ON mit seiner Tochter E.ON Ruhrgas und Gaz de France Suez müssen jeweils 553 Millionen Euro Strafe zahlen.
Energieversorger schließen Konkurrenz aus
Für die EU-Kommission ist das Vergehen klar: E.ON und GDF Suez hätten beim Bau der sogenannten Megal-Pipeline von Tschechien nach Österreich und Frankreich 1975 eine Art Stillhalteabkommen vereinbart. Darin habe E.ON zugesichert, kein über die Pipeline aus Russland importiertes Gas in Frankreich zu verkaufen. GDF Suez habe sich im Gegenzug vom deutschen Markt fern gehalten. Erst 2005 hätten die beiden Unternehmen diese Vereinbarung aufgegeben, erklärte die Kommission.
Einer der schwerwiegendsten Kartellverstöße
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes warf den Konkurrenten vor, die Aufteilung von Märkten zähle zu den schwerwiegendsten Kartellverstößen. Die Versorger hätten damit die Verbraucher um stärkeren Preiswettbewerb und mehr Anbieterauswahl gebracht. E.ON und GdF Suez kündigten an, sie wollten gegen die Geldbuße vor Gericht ziehen. E.ON teilte mit, die Vereinbarung habe für die Marktentwicklung keine Relevanz gehabt. Sie sei nie praktiziert und 2004 von den Unternehmen formell aufgehoben worden. Die Konzerne müssen das Bußgeld aber trotz des bevorstehenden Rechtsstreits zahlen. (hp/as/afp/rtr/ap/dpa)