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Schutzlose Meeresschutzgebiete

Hf/fs (dpa)13. Mai 2015

Seit acht Jahren gibt es zwar Meeresschutzgebiete in der Ost- und Nordsee, wirkliche Konsequenzen hat das aber nicht. Nun hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

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Ein Ostsee-Schweinswal (Foto: dpa).
Bild: picture-alliance/dpa

Im Jahr 2004 meldete Deutschland als einer der ersten europäischen Staaten zehn Areale - vier in der Nord- und sechs in der Ostsee - als Meeresschutzgebiete, mit dem Ziel, Sandbänke, Riffe, Seevögel und Schweinswale zu bewahren. 2007 wurden diese Gebiete - fast 11.000 Quadratkilometer, anerkannt. Bis heute weist jedoch kein Zaun oder Hinweisschild auf ein solch besonderes Schutzgebiet hin. Es fehlen konkrete Verordnungen, mit denen Riffe oder Schweinswale geschützt werden.

Das könnte sich jedoch bald ändern. Denn nun kommt Schwung in die Sache: Umweltverbände reichten Anfang des Jahres Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein, um Deutschland dazu zu zwingen, Rechtsverordnungen für die Meeresschutzgebiete in der deutschen AWZ (Ausschließlichen Wirtschaftszone) umzusetzen. Ende Februar folgte dann die EU-Kommission, die gegen Deutschland und andere Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Die Kritik: Defizite bei der rechtlichen Sicherung der Meeres-Naturschutzgebiete, so das Bundesumweltministerium. Demnach arbeiten Bund und Küstenländer aber derzeit an der Behebung der Mängel.

Konkrete Pläne

Laut Koalitionsvertrag strebt die Bundesregierung für die Schutzgebiete ein Fischmanagement an. Die Diskussionen seien nicht immer einfach, da Lösungen gefunden werden müssen, die sowohl die Schutzziele als auch die wirtschaftliche Situation - insbesondere der kleinen Fischereibetriebe ausgewogen berücksichtigen - sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums zu den Abstimmungen mit dem Agrarressort. Für die Nordsee habe man inzwischen eine grundsätzliche Einigung erzielt. Die Schutzgebietsverordnungen könnten Ende des Jahres verabschiedet werden. "Für die Ostsee gestalten sich die Verhandlungen schwieriger." In einem Schreiben an die EU habe man die Bemühungen Deutschlands auch mithilfe eines Zeitplans verdeutlicht.

Andere Länder dagegen zeigen jedoch, dass es funktionieren kann: Irland habe inzwischen vier Kaltwasserkorallengebiete für die Fischerei mit Bodenschleppnetzen geschlossen, so Stephan Lutter vom WWF Deutschland. Und Spanien schloss ein Gebiet im Atlantik vor Asturien für diese Fischereiart. Sollte die Klage in Köln Erfolg haben, hätte sie nach Angaben der Verbände Präzedenzcharakter auch für die küstennahen Meeresschutzgebiete. Für sie ist nicht der Bund zuständig, sondern die Küsten-Bundesländer.