Al-Bakrs Familie kündigt Anzeige an
21. Oktober 2016Das routinemäßig angelaufene Ermittlungsverfahren der Leipziger Oberstaatsanwaltschaft zur Todesursache al-Bakrs läuft noch, doch für die Familie des terrorverdächtigen Syrers steht bereits fest: Der Suizid hätte verhindert werden können. Die Angehörigen wollen deshalb gegen die verantwortlichen sächsischen Justizbeamten Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung erstatten. Dies bestätigte der Anwalt der Familie, Alexander Hübner, gegenüber "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR. Hübner erklärte, es müsse geprüft werden, ob die Behörden fahrlässig handelten, als sie al-Bakr in einem gewöhnlichen Haftraum allein ließen.
Die Zelle des Terrorverdächtigen wurde von den Justizbeamten nur alle 30 Minuten kontrolliert, obwohl der Inhaftierte bereits die Lampe zerstört und an den Steckdosen manipuliert hatte, erklärte der Anwalt weiter. Dennoch wollen die Verantwortlichen in der Justizvollzugsanstalt Leipzig keine Suizidgefahr erkannt haben.
Bruder stellt Suizid in Frage
Der in Syrien lebende Bruder des Verstorbenen zweifelte in einem Interview mit der Zeitung "Die Welt" an, dass es sich überhaupt um einen Suizid gehandelt habe. "Selbst wenn er IS-Mitglied war: Die begehen keinen Selbstmord", erklärte er in dem Interview. Das sei im Islam verboten. "Ich bin mir wirklich sicher, dass die Polizei ihn umgebracht hat." Eine Fremdeinwirkung war bei der Obduktion des Leichnams allerdings nicht festgestellt worden. Auch der Anwalt der Familie distanzierte sich von diesen Vorwürfen.
Dschaber al-Bakr war in der Nacht zum 10. Oktober in Leipzig festgenommen worden. Zuvor waren in einer von ihm genutzten Wohnung in Chemnitz eineinhalb Kilogramm hochexplosiven Sprengstoffs gefunden worden. In der vergangenen Woche erhängte sich der Syrer, der der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nahe gestanden haben soll, in seiner Zelle in Leipzig.
djo/cgn (afp, dpa)