Loveparade-Prozess wohl ohne Urteil
17. April 2020Einer der größten Strafprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik endet voraussichtlich ohne Urteil: Knapp zehn Jahre nach der Tragödie bei der Duisburger Loveparade stimmte die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zu. Dies sei zwar unbefriedigend, aber inzwischen vertretbar, obwohl sich der Tatverdacht gegen die Angeklagten nach vorläufiger Bewertung bestätigt habe, teilte die Behörde in einer ausführlichen Stellungnahme mit. "Angesichts der schweren Folgen der Tragödie - 21 Tote, mehr als 650 Verletzte - und des damit verbundenen Leids ist uns diese Entscheidung nicht leicht gefallen", erklärte die Staatsanwaltschaft weiter.
Auslöser der Katastrophe während des Duisburger Techno-Festivals am 24. Juli 2010 war ein tödliches Gedränge am Zu- und Abgangsbereich des eingezäunten Veranstaltungsgeländes. Das Duisburger Landgericht schlug Anfang vergangener Woche die Einstellung des Verfahrens gegen die noch drei der ursprünglich sieben Angeklagten vor und setzte den Prozessbeteiligten eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme bis zum kommenden Montag. Den drei verbliebenen angeklagten Mitarbeitern des damaligen Loveparade-Veranstalters werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt.
Gegen sieben weitere Angeklagte hatte die Duisburger Strafkammer das Verfahren bereits im Februar 2019 wegen geringer Schuld eingestellt.
Corona-Pandemie und Verjährung als Argumente
Die Staatsanwaltschaft führte für ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung vielfältige Gründe an. So verwies sie darauf, dass durch die Corona-Pandemie eine konkrete Gefährdung zahlreicher Prozessbeteiligter und auch Zuhörer eingetreten sei. Diese Gefährdung werde zu einer Verzögerung der Hauptverhandlung führen.
Ende Juli droht dem Verfahren - zehn Jahre nach der Katastrophe - zudem die Verjährung. Bis dahin ist laut Staatsanwaltschaft die für ein Urteil erforderliche Beweisaufnahme nicht zu schaffen. Eine Fortführung des Verfahrens sei insbesondere auch mit Blick auf die zu erwartende Strafe für die Angeklagten bei einer Verurteilung "nicht mehr verhältnismäßig", hieß es weiter.
Auch die Duisburger Strafkammer hatte die Auffassung vertreten, aufgrund der pandemiebedingten Prozesseinschränkungen bestehe nur noch "eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären".
Nebenklagevertreter hatten hingegen schon nach dem Einstellungsvorschlag des Gerichts erklärt, die Geschädigten und Angehörigen der Opfer seinen "maßlos enttäuscht".
se/kle (dpa, afp, epd)