Lebenslange Haft für Mord an Ahmaud Arbery
7. Januar 2022Dass die drei Angeklagten des Mordes an Ahmaud Arbery schuldig sind, hatte eine Geschworenenjury schon im November vorigen Jahres festgestellt. Nun folgte die Verkündung des Strafmaßes: Lebenslange Haft für alle drei, bei zweien sogar ohne die Möglichkeit auf Bewährung.
Nach Überzeugung von Richter Timothy Walmsley fühlten sich der heute 35-jährige Travis M. und sein Vater Gregory gestört, weil das Opfer in ihrer Nachbarschaft gejoggt war. Daraufhin verfolgten sie den 25-Jährigen mit ihren Pick-ups und umzingelten ihn, bevor Travis M. die tödlichen Schüsse abgab. Ein Nachbar nahm mit seinem eigenen Wagen an der Verfolgungsjagd teil und filmte die Tat mit seinem Handy.
Der Schütze Travis M. war des Mordes für schuldig befunden worden. Die beiden Mitangeklagten wurden unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Totschlagsdelikten schuldig befunden. In Georgia gilt für Mord und diverse Delikte, die im deutschen Recht dem Totschlag entsprächen, das gleiche Strafmaß.
Ermittlungen erst nach Video
Nach der Tat im Februar 2020 war zunächst niemand festgenommen worden. Die Ermittlungen kamen erst richtig in Gang, als der Fall im Frühjahr durch ein verstörendes Handy-Video von der Tat nationale und internationale Aufmerksamkeit erlangte.
Das Video hatte der Nachbar der Haupttäter gefilmt und später den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt, weil er sich davon erhoffte, seine Unschuld zu beweisen. Der 52-Jährige wurde ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt, bekam aber die Möglichkeit, nach 30 Jahren einen Antrag auf Bewährung stellen zu dürfen.
Immer wieder Polizeigewalt gegen Schwarze
Die Tat rückte auch dadurch in den Fokus der Öffentlichkeit, dass wenig später - am 25. Mai 2020 - der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota getötet wurde. Danach kam es über Monate hinweg zu Protesten gegen Rassismus und auch gegen Polizeigewalt in den USA.
Zusätzlich zu dem strafrechtlichen Verfahren in Georgia sind die Männer auch noch wegen des mutmaßlich rassistischen Hintergrunds der Tat nach Bundesrecht angeklagt. Die Tat werde als "Hassverbrechen" eingestuft, erklärte das Justizministerium im vergangenen April.
mak/ack (dpa, afp, ape, rtre)