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Royales Nein

2. Dezember 2008

Das Staatsoberhaupt von Luxemburg, Großherzog Henri, will laut einem Medienbericht das Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe nicht unterzeichnen. Warnungen vor einer Verfassungskrise werden laut.

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Medikament und Wasserglas (Quelle: DPA)
Dürfen Ärzte Sterbehilfe leisten? Luxemburgs Parlament sagte mehrheitlich JaBild: picture-alliance/ dpa

Das geplante Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in Luxemburg könnte doch noch scheitern. Großherzog Henri, das Staatsoberhaupt des Landes, will seine Zustimmung zu dem Gesetz offenbar verweigern. Der luxemburgische Radiosender RTL berichtete am Dienstag (02.12.2008), Henri berufe sich dabei auf "Gewissensgründe".

Tötung auf Verlangen möglich

Mit dem umstrittenen Gesetz sollen bestimmte Formen der Sterbehilfe legalisiert werden. So soll ein Arzt in Luxemburg Sterbehilfe leisten dürfen, wenn der Patient unheilbar krank ist und den Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat. Möglich wäre sowohl eine Tötung auf Verlangen als auch Selbstmord mit ärztlicher Hilfe.

Nach bisherigen Plänen sollte das Gesetz im Dezember in zweiter Lesung vom Parlament verabschiedet werden. Danach hätte der Großherzog drei Monate Zeit, es zu unterzeichnen. Ohne seine Zustimmung kann es nicht in Kraft treten. Nun wird überlegt, ob die Beratung verschoben werden soll. Eine Entscheidung darüber werde am Donnerstag fallen, sagte eine Parlamentssprecherin.

Verfassungskrise befürchtet

Sterbehospiz (Quelle: DPA)
Welcher Arzt entscheidet, ob jemand "unheilbar krank" ist?Bild: picture-alliance / dpa

Verweigert der Großherzog seine Zustimmung, wäre das ein einmaliger Vorgang: Noch nie hat ein Staatsoberhaupt in Luxemburg eine Entscheidung des Parlaments blockiert. Regierungschef Jean-Claude Juncker warnte deswegen vor einer "Verfassungskrise". Auch der sozialdemokratische Fraktionschef Ben Fayot äußerte sich erstaunt über die Absicht des Großherzogs. "Das ist ein völlig neues institutionelles Moment", sagte er dem "Luxemburger Wort".

"Ich verstehe die Gewissensprobleme des Großherzogs", sagte Juncker. "Aber ich bin der Meinung, dass ein vom Parlament beschlossenes Gesetz auch in Kraft treten muss." Junckers eigene Partei, die Christlich-Soziale Volkspartei (CSV), hatte bei der ersten Lesung des Gesetzes im Februar mit einer Ausnahme gegen das Gesetz gestimmt.

Rot-grüne Sterbehilfe

Ins Parlament eingebracht hatten den Gesetzentwurf Sozialisten und Grüne. Bei der Abstimmung war der Fraktionszwang aufgehoben worden, am Ende stimmten 30 Abgeordnete für und 26 gegen die Sterbehilfe. Drei Abgeordnete enthielten sich. Sterbehilfe ist in den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz in unterschiedlichem Ausmaß erlaubt. (det)