Menschenrechts-Test für Deutschland
25. April 2013Vertreter von fast 100 Staaten richteten am Donnerstag (25.04.2013) in Genf kritische Fragen an Deutschland. Wie alle anderen UN-Mitgliedsstaaten muss auch die Bundesrepublik alle vier Jahre bei den Vereinten Nationen Rechenschaft über die Menschenrechtssituation im eigenen Land ablegen.
Am Ende des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf stehe keine Rangliste von "guten" oder "bösen" Staaten, erklärt Rolando Gomez, Sprecher des Menschenrechtsrats, gegenüber der DW. "Es mag unter den Staaten zwar berüchtigte Menschenrechtsverletzer geben, denen der Rat vielleicht mehr Aufmerksamkeit widmen sollte als anderen. Aber der Überprüfungsprozess sollte nicht als Gelegenheit zur Bloßstellung anderer Staaten wahrgenommen werden." Denn schließlich gehe es um ein Verfahren, bei dem sich Staaten gegenseitig überprüfen und am Schluss keine Noten, sondern Empfehlungen verteilen.
Würde man es allein den betroffenen Regierungen überlassen, Rechenschaft über die Lage der Menschenrechte abzulegen, bestünde die Gefahr, dass Probleme verharmlost werden. Deshalb steuern Menschenrechtsorganisationen wichtige Informationen für den Überprüfungsprozess bei, die in einen Parallelbericht einfließen - der nebem dem Bericht der Regierung veröffentlicht wird. Am Parallelbericht für Deutschland hat auch das Forum Menschenrechte mitgewirkt, ein Netzwerk von mehr als 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen.
Probleme im Bereich Migration und Asyl
Theodor Rathgeber, der dieses Netzwerk beim Menschenrechtsrat in Genf vertritt, kritisiert den Umgang Deutschlands mit Migranten und Asylsuchenden: "In diesem Bereich passiert einfach auch richtig viel Leid, etwa wenn Familien durch Abschiebungen auseinandergerissen werden, obwohl selbst die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten auch andere Beschlüsse zuließen." Während die Bundesregierung in ihrem Bericht aufzählt, welche Maßnahmen sie zum Schutz von Flüchtlingen ergriffen hat, weisen Nichtregierungsorganisationen ganz gezielt auf problematische Aspekte hin und fordern von den Behörden weniger Härte - etwa im Umgang mit Flüchtlingen aus Syrien.
Um die Glaubwürdigkeit eines Staates im UPR-Verfahren zu beurteilen, zählen nicht allein die schriftlichen Berichte. Wichtig ist auch die Art und Weise, wie ein Staat bei der Anhörung in Genf auftritt. Für das erste Verfahren 2009 hatte die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt, der von vielen Seiten dafür kritisiert wurde, dass er die bestehenden Probleme nicht deutlich benannt hätte. Deutschland punktete dann aber, indem es gleich zwei Staatssekretäre nach Genf entsandte, die sich bei der Präsentation des nationalen Berichts auch selbstkritisch zeigten: Sie gaben zu, dass es in Deutschland Probleme im Umgang mit Asylbewerbern gibt und dass durch die Praxis der Abschiebung Familien getrennt werden. 2013 wird die deutsche Delegation vom Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, geleitet. Ungeteiltes Lob erhält dieses Mal der Regierungsbericht, weil er offensiv auch schwierige Themen wie die Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) aufgreift.
Zurück auf Start?
Der entscheidende Glaubwürdigkeitstest besteht aber darin, wie die deutsche Regierung mit den Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage umgegangen ist, die sie im Rahmen der Anhörung 2009 akzeptiert hat.
Menschenrechtsorganisationen haben ihre eigene Bilanz gezogen und die fällt nicht günstig aus. "Man muss ja gar nicht alles annehmen. Es gibt durchaus Empfehlungen, die problematisch sind", urteilt Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin, im DW-Interview. "Aber damit muss man sich auseinandersetzen, sich dazu auch klar positionieren, aber umgekehrt auch die Empfehlungen aufnehmen, die bereits andere Menschenrechtsgremien ausgesprochen haben." Zum Beispiel hat die Bundesregierung die Empfehlung von 2009 zurückgewiesen, die Wanderarbeiter-Konvention der Vereinten Nationen zu unterschreiben. Diese Konvention sieht unter anderem vor, dass auch die Rechte von Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus gestärkt werden: Zum Beispiel, dass sie kostenlosen Zugang zu Gesundheitsdiensten bekommen.
Auch Amnesty International ist mit der Umsetzung der Empfehlungen aus der ersten UPR-Anhörung Deutschlands von 2009 nicht zufrieden. Es sei nicht genug, die Anhörung in Genf hinter sich zu bringen, dann vier Jahre zu warten, um schließlich wieder von vorne anzufangen, meint Peter Splinter, Vertreter von Amnesty International bei den Vereinten Nationen in Genf. "Ich denke, dass Deutschland noch Nachholbedarf hat, was die landesweite öffentliche Diskussion der UPR-Ergebnisse angeht." Es gehe nicht nur darum, Gesetze zu erlassen und Aktionspläne zu verabschieden, man sollte sich "mit allen gesellschaftlichen Gruppen und quer durch die gesamte Regierung über die Umsetzung auszutauschen". Das gelte gleichermaßen für alle Länder im Menschenrechtstest der Vereinten Nationen.