Kritik an Deutschland
20. September 2013Eigentlich war es eine Formalität. In einer kurzen Sitzung befasste sich der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf mit dem Abschlussbericht zur Menschenrechtslage in Deutschland. Im April hatten die UN-Mitgliedsstaaten im Rahmen des Universellen Überprüfungsverfahrens (UPR) 200 Empfehlungen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in Deutschland abgegeben. 168 dieser Empfehlungen hat die Bundesregierung offiziell akzeptiert.
Obwohl der Menschenrechtsrat den Deutschland-Bericht am Ende erwartungsgemäß im Konsens angenommen hat, geriet die Abschlusssitzung nicht zur Routineübung im Austausch diplomatischer Nettigkeiten. Dafür sorgten die im Saal anwesenden Nichtregierungsorganisationen, die von ihrem Rederecht ausgiebig Gebrauch machten. Dabei gab es Lob - aber auch viel Kritik.
"Es ist sehr gut, dass die Bundesregierung so viele Empfehlungen angenommen hat. Das ist auch sicherlich im Vergleich zu vielen Staaten vorbildlich", erklärte Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Doch Rudolf machte auch auf eine Widersprüchlichkeit im deutschen Umgang mit den UPR-Empfehlungen aufmerksam, "dort, wo Empfehlungen angenommen werden und im selben Atemzug gesagt wird: 'Das machen wir ja bereits'. Also, im Grunde gesagt wird: 'Wir brauchen die Empfehlung gar nicht, denn wir haben ja Maßnahmen ergriffen.'"
Kritik an der Bundesregierung
"Als Beispiel führt die Menschenrechtsexpertin den Umgang Deutschlands mit den Empfehlungen zu rechtsextremer Gewalt, Rassismus und den Morden der rechtsextremen Terrorgruppe NSU an. Zu diesem Thema hatte es im April zahlreiche, zum Teil emotional vorgetragene Einlassungen besorgter Ländervertreter gegeben. In einer abschließenden Stellungnahme erklärte der deutsche UNO-Botschafter Hanns Schumacher: "Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Verbrechen, die aus Hass oder Vorurteilen begangen werden, ist eine fortlaufende Aufgabe, für die sich die gesamte Gesellschaft einsetzt."
Konkrete, energische Gegenmaßnahmen werden anders verkündet, finden Menschenrechtsaktivisten. Sie kritisieren, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort an den Menschenrechtsrat auf einen Aktionsplan gegen Rassismus aus dem Jahr 2008 verweist. So könne man nicht glaubhaft belegen, aus den NSU-Morden Konsequenzen zu ziehen. Dazu brauche es vielmehr neue Schritte, die mit einem klaren Zeitplan zu versehen sind, heißt es bei Vertretern der Zivilgesellschaft.
Ernüchterung bei Nichtregierungsorganisationen
Nach dem überwiegend positiv bewerteten Auftritt der Bundesregierung bei der deutschen UPR-Sitzung im April, herrscht inzwischen Katerstimmung. Vom demonstrativen Schulterschluss zwischen Regierung und Zivilgesellschaft zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in Deutschland ist im September nicht mehr viel zu spüren. Die Ernüchterung musste wohl früher oder später aufkommen, nach einem Konsultationsprozess der weithin als vorbildlich gelobt wurde: "Das weckt natürlich auch Hoffnungen, dass man nicht nur angehört wird", sagt Beate Rudolf vom Deutschen Institut für Menschenrechte, "sondern dass tatsächlich auch die Vorschläge zum Überlegen, zum Nachdenken führen und doch vielleicht zu einer Veränderung von Positionen".
Deutschlands Vorbildrolle in Gefahr?
Internationale Menschenrechtsorganisationen geben sich weniger harsch als die deutschen Nichtregierungsorganisationen bei der Beurteilung von Deutschlands UPR-Auftritt. Es gebe immer Raum für weitere Verbesserungen, findet Marianne Lilliebjerg von Amnesty International. Das gelte auch für einen ausgewiesenen Rechtsstaat wie Deutschland. Amnesty International ruft Deutschland auf, das Zusatzprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen. Mehrere Länder hatten Deutschland empfohlen, diesen Schritt zu unternehmen. Das Zusatzprotokoll sieht ein Recht auf Individualbeschwerden durch Einzelpersonen, Personengruppen oder Nichtregierungsorganisationen vor.
"Wir sind enttäuscht, dass ausgerechnet Deutschland in dieser Frage nicht mit gutem Beispiel vorangeht, wo das Land hier im Menschenrechtsrat doch eine führende Rolle beim Einsatz für das Recht auf Wasser und das Recht auf angemessene Unterkunft einnimmt", erklärt Lilliebjerg. "Das Zusatzprotokoll und die damit verbundene Individualbeschwerde fallen doch in genau diese Gruppe von wirtschaftlichen und sozialen Rechten, für die sich Deutschland so stark macht."
Mindeststandards reichen nicht
Bei allen Beteiligten herrscht Einigkeit darüber, dass Deutschland sich bei den Menschenrechten nicht damit begnügen kann, lediglich Mindeststandards zu erfüllen. Auch ein ohnehin hohes Niveau beim Schutz der Menschenrechte lasse sich noch weiter erhöhen. Dem Überprüfungsverfahren des Menschenrechtsrats komme dabei eine wichtige Rolle zu, erklärt UNO-Botschafter Hanns Schumacher: "Für uns ist das Verfahren mit dem vorliegenden Abschlussbericht nicht zu Ende. Wir betrachten es als eine Etappe im fortlaufenden Dialog über Fortschritte und Mängel. Es ist eine Gelegenheit Erfahrungen auszutauschen und Unterstützung anzubieten." Dem periodischen Verfahren müssen sich alle 193 UN-Staaten stellen. Deutschland wird in vier Jahren erneut auf dem Menschenrechts-Prüfstand der Vereinten Nationen stehen.