Kritik an Delhis Plan zur Ausweisung von Rohingya
2. Oktober 2017Die Frage wird derzeit vor dem indischen Verfassungsgericht verhandelt. Unter den Juristen, die die Ausweisung der Rohingya stoppen wollen, sind frühere leitende Beamte aus dem Justizministerium und auch Colin Gonsalves, der mit dem diesjährigen Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet wurde. Neu Delhi betrachtet die Rohingya, darunter auch die 16.000, die bei der UN-Flüchtlingsbehörde UNHCR registriert sind, als illegale Einwanderer, die kein Aufenthaltsrecht hätten.
Diese Haltung steht nach Ansicht der erwähnten Juristen aber im Widerspruch zu Indiens Richtlinien im Umgang mit Flüchtlingen. In Indien gibt es kein Flüchtlingsgesetz, wohl aber eine gängige Praxis im Umgang mit Ausländern, die vor Verfolgung Schutz suchen. In einem vertraulichen internen Regierungsdokument von 2011, das von der DW eingesehen werden konnte, heißt es, dass Personen, die nachgewiesenermaßen vor Verfolgung fliehen, ein langfristiges Visum (LTV) zu gewähren sei. Und weiter: "Ein Ausländer im Besitz eines vom Innenministerium ausgestellten LTV wird nicht als illegaler Einwanderer behandelt."
"Modi will gesellschaftliche Spannungen anheizen"
"Wenn die Regierung die Rohingya-Flüchtlinge in Indien als illegale Einwanderer bezeichnet, dann verschweigt sie die Tatsache, dass viele dieser Flüchtlinge eben solche Langzeit-Visa erhalten haben", sagt Colin Gonsalves. Er widerspricht auch der Auffassung der Regierung, dass die Rohingya, da ohne indische Staatsangehörigkeit, nicht das Recht zur Anrufung des Verfassungsgerichts hätten. "In der Vergangenheit hat das Verfassungsgericht bereits geurteilt, dass Artikel 21, der unter anderem das Recht auf Leben festschreibt, für alle Personen gültig ist, die sich auf indischem Territorium befinden, darunter auch Flüchtlinge", erläutert Gonsalves.
Die indische Regierung hat im September dem Verfassungsgericht die Einschätzung vorgelegt, dass die Rohingya im Lande eine "schwerwiegende Bedrohung" darstellten. Laut Geheimdienstinformationen bestünden Verbindungen zwischen einigen der Flüchtlinge und dem "Islamischen Staat." Diese Einschätzung wird unter anderem von Prashant Bhushan zurückgewiesen, der zwei Rohingya-Flüchtlinge als Anwalt vertritt. Er zitiert in seiner Einlassung vor dem Verfassungsgericht eine offizielle Stellungnahme der Regierung von Jammu und Kaschmir (an der Modis BJP beteiligt ist), wonach "keine Rohingya bzw. Birmanen an Zwischenfällen mit militanten Kräften beteiligt waren."
Besser wäre Ansatz wie früher bei Tamilen-Flüchtlingen aus Sri Lanka
Bhushan schlägt vor, dass die indische Regierung diejenigen Rohingya, die verdächtigt werden, Verbindungen zu Terrorgruppen zu unterhalten, von den übrigen zu trennen und nicht die gesamte Gruppe unter Terrorverdacht zu stellen. Diese Praxis hatte Indien bereits im Falle von aus Sri Lanka geflohenen Tamilen verfolgt. Diejenigen, die in Verbindung zu den Terroristen der Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) standen, oder bei denen solche Verbindungen vermutet wurden, wurden in anderen Lagern untergebracht als die übrigen Tamilen, die vor dem Bürgerkrieg in Sri Lanka geflohen waren.
"Wenn die Regierung jetzt die gesamte Gruppe der Flüchtlinge beschuldigt, zeigt das nur erneut, dass sie eine Politik der Anheizung religiös-ethnischer Spannungen verfolgt", sagt Bhushan gegenüber der DW. Die Entscheidung zur Ausweisung der Rohingya stelle die Diskriminierung einer Religionsgemeinschaft dar und sei der Versuch, anti-muslimische Emotionen zu wecken. Tatsächlich verfolgt die Regierung von Premier Modi eine Politik erleichterter Einbürgerung für illegale Einwanderer, allerdings nicht für Muslime. Anfang des Jahres begann Indien mit der Ausstellung von indischen Pässen für Tibeter. Bisher illegale Einwanderer, die Christen, Hindus, Sikhs oder Buddhisten sind, sollen Plänen der Regierung zufolge die Möglichkeit zur Einbürgerung bekommen.
Widerspruch zur bisherigen indischen Praxis
Indien hat zwar nicht die UN-Flüchtlingskonvention unterzeichnet, jedoch wiederholt seine prinzipielle Unterstützung für Flüchtlinge und den in der Flüchtlingskonvention verankerten Grundsatz der Nichtzurückweisung (frz. refoulement) bejaht, also das Verbot der Ausweisung von Flüchtlingen, wenn ihnen im Herkunftsstaat Tod, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. So hat Indien in den vergangenen Jahrzehnten Millionen von Flüchtlingen aus Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka, Tibet und anderen Ländern Zuflucht gewährt. Obwohl sie offiziell zumeist nicht als "Flüchtlinge" behandelt wurden, hat die Regierung diese Menschen als besondere, schutzbedürftige Gruppe anerkannt. Laut dem Anwalt Prashant Bhushan schadet Indiens Regierung ihrem Ansehen durch die Entscheidung für die Ausweisung der Rohingya, denn damit handele sie im Widerspruch zu ihren bisherigen Taten und Worten.