Kongress in Kalifornien für ärztliche Sterbehilfe
12. September 2015Nach dem Abgeordnetenhaus beschloss auch der Senat des US-Bundesstaates Kalifornien ein Gesetz, das es Ärzten erlaubt, todkranke Menschen beim Suizid zu unterstützen. Die Regelung sieht vor, dass todkranke Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Medikamente erhalten können, um ihrem Leben ein Ende zu setzen. Zwei Ärzte müssen bestätigen, dass der Kranke nur noch höchstens sechs Monate zu leben hat.
Das Gesetz wird nun im nächsten Schritt dem kalifornischen Gouverneur Jerry Brown vorgelegt. Er muss es unterschreiben, damit es gültig wird. Der Demokrat hat seine Position zur Sterbehilfe bislang nicht öffentlich gemacht.
Höchst umstrittene Frage in den USA
Sterbehilfe ist ein äußerst umstrittenes Thema in den USA. In den Bundesstaaten Oregon, Vermont und Washington ist sie erlaubt. In Montana ist assistierter Suizid durch eine Gerichtsentscheidung erlaubt. In New Mexiko wurde ein entsprechendes Urteil im Berufungsverfahren vorläufig gekippt, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Befürworter der Sterbehilfe hoffen, dass Kalifornien eine Art Wendepunkt auf einem Weg sein könnte, den sie "Tod in Würde" nennen.
Vor allem religiöse Organisationen in den USA sind strikt gegen Sterbehilfe. Im vergangenen Jahr befeuerte der Fall der 29-jährigen Brittany Maynard die Debatte an. Die Kalifornierin zog nach Oregon, weil sie dort ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen konnte. Die junge Frau litt an einem Gehirntumor, die Ärzte bereiteten sie auf qualvolle letzte Monate vor. Maynard schilderte ihr Schicksal in Videos auf ihrer Internetseite, im November vollzog sie ihren begleiteten Suizid.
Unterhaus in London gegen Sterbehilfe
Das britische Unterhaus lehnte nach langer und emotionaler Debatte einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe mit 330 zu 118 Stimmen ab. Für die Abstimmung war der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben worden.
Der gescheiterte Entwurf hätte es unter sehr streng festgelegten Umständen tödlich kranken Erwachsenen erlaubt, medizinische Hilfe für einen Suizid in Anspruch zu nehmen. Das tödliche Gift hätten die Patienten selbst einnehmen müssen. Es war das erste Mal seit 1997, dass ein Gesetzentwurf zur Sterbehilfe im Unterhaus debattiert wurde. Eine Gesetzesinitiative im Oberhaus war bereits in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert.
Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit vier verschiedene Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe, die vom Verbot bis zur Zulassung unter bestimmten Bedingungen reichen. Eine Entscheidung über die Neuregelung ist im Herbst geplant.
wl/stu (dpa, afp, kna, epd)