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Gesellschaft

Überfällig, aber nicht genug

9. Mai 2019

Nach dem enttäuschenden Missbrauchsgipfel im Vatikan hat der Papst nun gehandelt: Die innerkirchliche Meldepflicht ist wichtig, geht aber an einem zentralen Punkt nicht weit genug, meint Christoph Strack.

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Vatikan Missbrauchs-Gipfel: Papst fordert konkrete Maßnahmen von Bischöfen
Bild: Reuters/Vatican Media

"Die Verbrechen sexuellen Missbrauchs beleidigen unseren Herrn, verursachen physische, psychische und spirituelle Schäden bei den Opfern und verletzen die Gemeinschaft der Gläubigen." Papst Franziskus zeigt in wenigen, fromm umrahmten Worten auf, wie schrecklich sexuelle Gewalt durch Kleriker für Betroffene ist. Damit leitet er neue Normen für das innerkirchliche Vorgehen ein, die verbindlich in wenigen Wochen weltweit in Kraft treten. Sie sind wichtig und überfällig. Und sie sind deutlich strikter als der bisherige Kurs.

Das gilt zunächst für die Meldepraxis in den Diözesen weltweit: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und unverzüglich den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen. Jede Diözese muss binnen eines Jahres eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, bei denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.

Neuer kirchlicher Straftatbestand "Vertuschung"

Die katholische Kirche ist so sehr eine Glaubensgemeinschaft wie auch ein (männlich geprägtes) Machtsystem. Deswegen ist der neue kirchliche Straftatbestand der Vertuschung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche extrem relevant. In einem System voller Freund- oder Seilschaften und in einer Struktur, in der Karrieren oder Ansehen meist von einzelnen vorgesetzten Personen - Personalchefs, Bischöfen, Erzbischöfen - gesteuert werden, kommt diesem Punkt höchstes Gewicht zu. Die neue Vorgabe liest sich so, als ahnten oder wüssten die Autoren um die Alltäglichkeit von Vertuschung.

Deutsche Welle Strack Christoph Portrait
DW-Kirchenexperte Christoph StrackBild: DW/B. Geilert

Der vielleicht bekannteste Fall betraf im vorigen Jahr einen Bischof in Indien, dem Ordensfrauen Vergewaltigungen vorwarfen. Da machte nicht nur der Beschuldigte Druck, sondern da waren auch andere Entscheider mit dabei, die Schwestern zum Schweigen zu bringen. Heute ist der Bischof in Haft. Doch die betroffenen Ordensschwestern zeigen sich von der Kirchenleitung enttäuscht. Und der mutmaßliche Täter ist nach wie vor Priester. Dieses Beispiel aus Indien mag für viele Länder gelten, in denen Kirche noch ein geschlossenes Machtsystem ist.

Für Ende Februar hatte der Papst die Spitzen aller Bischofskonferenzen weltweit in den Vatikan eingeladen. Missbrauchsopfer blieben außen vor. Aber trotzdem schien diese überfällige, weltweit beachtete Anti-Missbrauchs-Konferenz ein deutliches Zeichen, dass etwas in Bewegung kommt. Um so irritierender war die Abschlussrede von Franziskus, die viele - vor allem die Opfer - enttäuscht hat. Die neuen kirchenrechtlichen Vorgaben zeigen nun, dass der Papst binnen zehn Wochen handelt. 

Streitfall Anzeigepflicht bei staatlichen Stellen

So wichtig und überfällig die neuen Regelungen sind - aber sie sehen keine Anzeigepflicht bei staatlichen Behörden vor. Dieser Punkt bleibt umstritten. Die deutsche Bundesjustizministerin, derzeit als Spitzenkandidatin für die SPD im Europawahlkampf, forderte Stunden nach den vatikanischen Neuigkeiten die Kirche auf, bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch unmittelbar Strafanzeige zu stellen. Es gehe schließlich um "schreckliche Missbrauchstaten".

Recht hat sie. Nur besteht in Deutschland keine generelle Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch. Das hat der Bundestag im Jahr 2010 beschlossen, auch Katarina Barley war damals schon Abgeordnete. Zur Begründung hieß es damals, dass es den Opfern weiterhin möglich sein müsse, sich jemandem anzuvertrauen - ohne dass es zwangsläufig zu einer Anzeige komme. Vielleicht sollte Frau Barley in Frage stellen, ob die gesetzliche Regelung von 2010 noch zeitgemäß ist. Denn "schreckliche" Taten sollten im Sport wie bei den Kirchen oder sonst irgendwo zur Anzeige kommen. Da braucht es keinen Sonderweg für die Kirchen.

Die sexuelle Gewalt im System Kirche hat in den vergangenen Jahren nicht nur die Kirche selbst, sondern die Welt erschüttert. Die Kirche hat vielfach jeden moralischen Kredit verloren. In Deutschland wächst allmählich das Bewusstsein für das Ausmaß von Missbrauch auch im Sport. Es bräuchte vermutlich eine Anzeigepflicht - hier wie da. Frau Bundesjustizministerin, übernehmen Sie!