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Kommentar: Keine "Pille danach" für das Internet

Michael Münz13. Mai 2014

Suchmaschinen können verpflichtet werden, Links zu persönlichen Daten zu löschen - das hat der EuGH entschieden. Das Urteil ist jedoch kein Freibrief zur Manipulation des Selbstbildes im Internet, meint Michael Münz.

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Michael Münz
Michael MünzBild: DW/P. Henriksen

Mit seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für eine Überraschung gesorgt. Zum einen, weil EuGH-Generalanwalt Niilo Jääskinen noch im Juni vergangenen Jahres die Auffassung vertreten hatte, dass eine EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 kein allgemeines "Recht, vergessen zu werden" enthalte. Wenn man Jääskinens Namen googelt, taucht dieses Gutachten weiterhin weit oben in den Suchergebnissen auf. Zum anderen ist das Urteil überraschend, weil es den Internetkonzern Google dazu zwingt, auf Löschanträge von Nutzern zu hören. Bislang hatte sich der Konzern auf die Neutralität seines Algorithmus zurückziehen können - das scheint nun vorbei.

Allerdings ist Schadenfreude darüber, dass der EuGH der Datenkrake, die letztlich vom Verkauf von Werbung lebt, auf die Tentakel geklopft hat, nicht angebracht. Denn mit dem Urteil wird lediglich der Überbringer vermeintlich schlechter Nachrichten - sprich: der Lieferant eines Suchergebnisses - in die Verantwortung genommen. Der Ursprung der Klage eines Spaniers - ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998 - darf weiterhin im Netz stehen. Und somit ist das vermeintliche "Recht auf Vergessenwerden" auch weiterhin eine sehr zerbrechliche Angelegenheit.

Vor allem ist das Urteil kein Freibrief und schon gar keine digitale "Pille danach". Es darf nicht missverstanden werden als ein Radiergummi, mit dem Nutzer Inhalte nachträglich über sich löschen können. Das würde in eine ganz falsche Richtung führen. Auch weiterhin ist es angebracht, sich genau zu überlegen, was man im Internet über sich veröffentlicht. "Ich kann es ja hinterher bei Google löschen lassen", darf jetzt nicht zum geflügelten Wort werden, das man sich zuruft, während man peinliche Selfies postet. Denn: Das Internet vergisst nichts. Auch nicht nach diesem Urteil. Es wird weiterhin möglich sein, unliebsame Inhalte im Netz zu finden - etwa über Soziale Netzwerke.

Und das ist auch gut so. Denn die Alternative kann niemand wollen: Politiker etwa, die unerwünschte Suchergebnisse bei Google löschen lassen dürfen, weil sie im aktuellen Wahlkampf nicht zuträglich sind. Hier hat der EuGH in seinem Urteil zwar schon "die Rolle der betreffenden Person im öffentlichen Leben" mitgedacht und "ein überwiegendes Interesse der breiten Öffentlichkeit am Zugang zu diesen Informationen" als Kriterium für eine Nicht-Löschung in das Urteil aufgenommen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Gerichte in naher Zukunft darüber befinden müssen, ob gefärbte Haare oder eine attraktive Begleitung eines Prominenten etwas sind, an dem die Öffentlichkeit interessiert sein darf.

Insofern ist das aktuelle Urteil im besten Fall der Ausgangspunkt für eine Debatte. Darüber, was wir im Netz veröffentlichen. Darüber, was mit unseren Daten passiert. Darüber, wer über sie verfügen darf. Und wer damit wie Geld verdienen kann. Und es ist eine Erinnerung daran, dass unsere Rechtsprechung der Realität auch weiterhin nur hinterherrennt.