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Politik

Ein hilfreiches BND-Urteil

15. Dezember 2017

Die Journalisten-Organisation "Reporter ohne Grenzen" klagt erfolgreich gegen den deutschen Auslandsgeheimdienst. Das ist ein gutes Zeichen, nicht nur für die Pressefreiheit - meint Marcel Fürstenau.

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Deutschland BND Abhörskandal Symbolbild
Bild: picture-alliance/chromorange

Der Staat will wissen, welche Feinde er hat. Er will und soll Gefahren abwehren. Die Verteidigung von Sicherheit und Freiheit ist eine ehrenwerte Sache, die unser aller Unterstützung verdient. Deshalb ist es gut und notwendig, effektive Geheimdienste zu haben. Eine wichtige Funktion bei der Gefahrenabwehr kommt dabei dem Bundesnachrichtendienst (BND) zu. Dass er bei der Wahl seiner Mittel und Methoden aber nicht immer zimperlich ist, dafür gibt es viele Beispiele.

Nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden stand der BND zu Recht am Pranger, weil er sich am globalen Ausspähungsprogramm des US-Geheimdienstes National Security Agency (NSA) beteiligte. Dass der deutsche Auslandsgeheimdienst dabei weit über das Ziel hinausgeschossen ist, attestierte ihm auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Schlüsselwörter des transatlantischen Skandals sind die "strategische Fernmeldeüberwachung" und die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung".

Keine Datensammlung ohne rechtliche Grundlage!

Exakt diese Begriffe finden sich nun in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der weltweit aktiven Journalisten-Organisation "Reporter ohne Grenzen" (ROG) und eines Rechtsanwalts. Beide hatten gegen den BND geklagt, weil er ihre Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsverkehr in einer Datei namens "Veras" speicherte und auswertete. Die Abkürzung steht für "Verkehrsdatenanalysesystem". Darin werden die sogenannten Metadaten aus Telefonaten mit dem Ausland gespeichert.   

Deutsche Welle Marcel Fürstenau Kommentarbild ohne Mikrofon
DW-Hauptstadtkorrespondent Marcel FürstenauBild: DW

Der BND wähnte sich rechtlich auf der sicheren Seite, weil er die durch eigene Abhörmaßnahmen und von anderen Geheimdiensten erhaltenen Daten angeblich anonymisierte. Das kann man glauben oder nicht, den Richtern war es zum Glück egal. Denn sie beanstandeten die fehlende gesetzliche Grundlage für diesen massiven Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert ist.

Der Bundesnachrichtendienst verfügt über scharfe Waffen

Allerdings ist diese Garantie nicht absolut. Unter bestimmten Voraussetzungen darf der BND im Rahmen gezielter Überwachungsmaßnahmen Metadaten und sogar Inhalte aus abgehörten Telefonaten speichern und auswerten. Und diese Erkenntnisse dürfen zur Gefahrenabwehr ausdrücklich genutzt werden. Das ist auch gut so, schließlich basieren solche weitreichenden Maßnahmen auf konkreten Verdachtsmomenten und sind im besten Fall geeignet, zum Beispiel einen Terroranschlag in Deutschland zu verhindern. Der Auslandsgeheimdienst ist also alles andere als wehrlos, im Gegenteil: Er verfügt über scharfe Waffen. 

Im vorliegenden Fall aber wehrte sich unter anderem "Reporter ohne Grenzen" gegen die realistische Gefahr, durch Abhörmaßnahmen grund- und arglos ins Visier des BND zu geraten. Die Menschenrechtsorganisation sorgt sich um die von ihr betreuten Journalisten in autoritären und diktatorischen Ländern. Die müssen sich natürlich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit ROG vertraulich bleibt.

Der Anti-Terror-Kampf wird nicht geschwächt

Es geht überhaupt nicht darum, dem BND böse Absichten zu unterstellen. Das wäre im Kontext der nun entschiedenen Klage ehrabschneidend. Trotzdem gilt: Möge die Gefahr eines Datenmissbrauchs noch so abstrakt und theoretisch erscheinen, jede Verringerung von Risiken ist zu begrüßen. Deshalb ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wahrlich ein "historischer Erfolg". So sieht es die Klägerin "Reporter ohne Grenzen" – zu Recht.

Andere sollten sich nun ermuntert fühlen, ebenfalls gegen rechtswidrige Datenspeicherungen vorzugehen. Das Urteil ist weit mehr als ein Sieg für die Pressefreiheit. Es stärkt auch die Bürger- und Menschenrechte. Den Skeptikern sei gesagt: Der BND wird dadurch in seinem wichtigen Kampf gegen Terroristen und anderen Gefahren keinesfalls geschwächt. Denn Abhören, Speichern und Auswerten sind weiterhin erlaubt. Dafür gibt es gute Gesetze. Aber die müssen eben auch respektiert werden.