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Die schmutzigen Seiten des sauberen Kriegs

Kersten Knipp30. Dezember 2014

Die Bundeswehr hat in Afghanistan Listen von Personen erstellt, auf die die Amerikaner Jagd machten. Die Fakten waren allerdings schon länger bekannt. Doch sie zur Kenntnis zu nehmen, tut weh, meint Kersten Knipp.

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US-Drohne in Afghanistan (Foto: AP)
Bild: AP

Es gibt Erkenntnisse, die sind unangenehm. So unangenehm, dass man am liebsten die Augen vor ihnen verschließt.

Eine solche Erkenntnis ist die Nachricht, dass im Rahmen des internationalen Afghanistan-Einsatzes auch Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst so genannte "Joined Prioritized Effects Lists" (JPEL) erstellt haben. Diese Listen enthalten Namen von Personen, die beobachtet, verhaftet und im Zweifel auch getötet werden.

Die Überraschung in der Öffentlichkeit zeigt, dass sich manche Informationen selbst in einer hochmodernen Informationsgesellschaft erfolgreich verdrängen lassen. Denn die Existenz dieser Listen war spätestens im September 2010 offiziell bekannt. In der "Drucksache 17/2884" vom 8. September 2010 erklärte die Bundesregierung, wie aus ihrer Sicht mit den auf den Listen genannten Personen umgegangen werden sollte. Sie seien "festzusetzen", heißt es in dem Papier - sie sollten also verhaftet werden. Nur wenige Zeilen weiter heißt es aber, die Listen trügen zur Auswahl "potenzieller militärischer Ziele" bei.

Im Klartext: Die auf den Listen genannten Personen können zu militärischen Zielen werden und dadurch auch sterben. Die Bundesregierung sprach sich zwar nicht für gezielte Tötungen aus. Sie konnte diese Tötungen aber auch nicht ausschließen. Denn Bundeswehr und BND lieferten ihre Erkenntnisse auch an die NATO-Partner. Und wozu etwa die USA, die sich zur Politik der gezielten Tötung ja offen bekannten, diese Listen nutzen könnten, deutet das Papier durch den Begriff der "militärischen Ziele" durchaus an.

Kersten Knipp (Foto: DW)
Kersten KnippBild: DW/P. Henriksen

Auch die Guten können sich die Hände schmutzig machen

Die Existenz der Listen zeigt vor allem eines: In einem Krieg sind die Fronten nie so klar, wie man es gerne hätte. Auch die Guten können sich die Hände schmutzig machen. Die klaren Rechtsnormen, wie sie etwa das humanitäre Völkerrecht formuliert, lassen sich in der Wirklichkeit des Kriegs nicht eins zu eins durchsetzen - zumindest nicht ausnahmslos. Das hat nicht nur militärische Ursachen, sondern auch und vor allem juristische: Selbst ein so komplexes Regelwerk wie das humanitäre Völkerrecht ist zu großen Teilen Auslegungssache.

Unangenehme Fragen

Wann genau greift das Recht zur Selbstverteidigung, das gezielte Tötungen legitimieren soll? Wo genau beginnt die so genannte "antizipatorische" oder "präemptive" Selbstverteidigung, und wo endet sie? Mit anderen Worten: Unter welchen Umständen ist es legitim, den Gegner frühzeitig anzugreifen, um dessen Angriff zuvorzukommen, und sich auf diese Weise gegen ihn zu verteidigen - und unter welchen Umständen verbietet es sich?

Auch andere Fragen sind längst nicht so klar wie es scheint: Was etwa versteht man genau unter "Kombattanten", und was unter "Terroristen"? Wann ist das Gebot der "Verhältnismäßigkeit" gewahrt, wann wird es überschritten? Wie hoch darf der so genannte "Kollateralschaden" sein, also die Zahl bei einem Angriff getöteter unschuldiger Zivilisten? Rechtfertigt der Tod eines gefährlichen Gegners überhaupt den Tod Unbeteiligter? Und falls ja: wie vieler genau?

Juristische und ethische Abgründe

Schon die Frage führt in juristische und ethische Abgründe, und zu sehr unterschiedlichen Bewertungen vor Ort: Afghanische Zivilisten dürften davon eine ganz andere Vorstellung haben als Militärs, die aus weiter Entfernung eine Drohne auf das Haus oder Versteck des Feindes lenken. Vorausgesetzt, dieser findet sich tatsächlich dort, wo er vermutet wird.

Und so entscheidet die Frage, ob die einem Angriff zugrunde liegenden Informationen tatsächlich verlässlich sind, ebenfalls ganz wesentlich darüber, ob dieser Angriff vertretbar ist. Bei manchen Angriffen starben viele Menschen - nur jener nicht, dem der Angriff galt. Denn er befand sich gar nicht da, wo ihn die Angreifer vermuteten. Mit einem einfachen "sorry" ist es da nicht getan. Der Wert des menschlichen Lebens ist absolut. Er ist es auch in Afghanistan.

Dennoch kann das Völkerrecht diesen Wert nur bedingt schützen. Denn der Geist des Völkerrechts ist zwar klar. Doch seine Buchstaben lassen sich trotzdem unterschiedlich auslegen - auch in Richtung einer "robusten" Interpretation. Und gerade diese kann leicht in ethische Abgründe führen, die Grenze zwischen "Gut" und "Böse" unscharf werden lassen. Ein sauberer Krieg kann leicht schmutzig werden, auch für die Bundeswehr. Spätestens heute hat sich das in Deutschland herumgesprochen.