Der belgische Kindermörder Dutroux muss seine lebenslange Haftstrafe im Gefängnis absitzen. Ein Gericht in Brüssel hat seinen Antrag auf eine Strafverbüßung im Hausarrest mit elektronischen Fußfesseln abgelehnt. Gefängnisleitung und Staatsanwaltschaft hatten schon im Vorfeld von einer Freilassung abgeraten. Zu groß sei die Gefahr, so die Begründung, dass Dutroux rückfällig werden könnte.