1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Strafmilderung bei Ehrenmord?

Sabrina Pabst18. September 2014

Bei Straftaten wie Zwangsehe oder Ehrenmord werden oft kulturelle oder religiöse Prägungen als Rechtfertigung herangezogen. Sollte das Strafrecht auf solche Hintergründe eingehen? Der Deutsche Juristentag lehnt dies ab.

https://p.dw.com/p/1DFAK
Zwei Hände halten am 07.02.2013 nahe dem Gedenkstein für Hatun Sürücü in der Oberlandstraße in Berlin ein Foto der jungen Frau. Die aus einer streng muslimischen Familie stammende Sürücü war am 7. Februar 2005 einem sogenannten Ehrenmord zum Opfer gefallen. (Foto: Rainer Jensen/dpa)
Hatun Sürücü fiel am 7. Februar 2005 einem sogenannten Ehrenmord zum OpferBild: picture-alliance/dpa

Zwangsehe, Genitalbeschneidung, Ehrenmord - so unterschiedlich diese Straftaten sind, haben sie ein gemeinsames Motiv: ihre Religion. Wie aber sollen Anwälte und Richter mit den Menschen in Deutschland umgehen, die behaupten, diese Taten seien durch ihre Kultur oder Religion gerechtfertigt? Ist bei ihnen von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen? Einspruch! ruft die Mehrheit der Teilnehmer desDeutschen Juristentags. Deutsche Richter müssten nicht auf die religiöse oder kulturelle Prägung von Straftätern eingehen. Tradierte Vorstellungen können nicht als Entschuldigung im Strafprozess gelten. In einem freiheitlichen Rechtssystem müsse das Recht von moralischen Maßstäben unterschiedlicher kultureller und religiöser Gruppen getrennt bleiben.

Gleichheitsgrundsatz vs. Religionsfreiheit?

Vor deutschen Gerichten gilt: Jeder Mensch wird gleich behandelt. Eine Strafmilderung wegen kultureller oder religiöser Prägung von Straftätern mit Migrationshintergrund sei eine Aufweichung dieses Grundprinzips, sagt Professor Helmut Satzger, Vorsitzender des Deutschen Juristentages und Leiter der juristischen Fakultät der Universität München.

Bei Fällen von Blutrache oder den sogenannten Ehrenmorden dürfen die Täter daher auf keine Strafmilderung hoffe. "Es kann ja nicht sein, dass es begünstigend wirkt, wenn jemand einen Ehrenmord begeht, weil er das aus seiner Kultur heraus als etwas dringendes erachtet, während eine ähnliche Motivation eines Deutschen nicht als mildernd berücksichtig wird", meint Professor Satzger. Dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit könne man nicht die Religionsfreiheit entgegensetzen.

Helmut Satzger, Vorsitzender des Deutschen Juristentags (Foto: Deutscher Juristentag)
Satzger: "Es ist eine Frage der Gleichheit"Bild: Deutscher Juristentag

Die Kriminologin und angehende Volljuristin Julia Kasselt vergleicht in ihrer Dissertation Urteile der deutschen Landgerichte bei Ehrenmorden und anderen Partnertötungsdelikten. Ihr Ergebnis: Tötungsdelikte mit kulturellem Ehrhintergrund werden härter bestraft als solche ohne diesen. "Ich denke, dass es von den betreffenden Gerichten schon angemessen war, diese Ehrenmorde so zu bestrafen. Bei den Ehrenmorden handelt es sich um kulturelle Praktiken mit einer kollektiven Komponente, denn die Täter werden häufig aktiv oder passiv von Familienmitgliedern bei der Tat unterstützt.", sagt Julia Kasselt. Dennoch hätte die Tatsache, dass Ehrenmorde härter verurteilt werden einen Beigeschmack der Diskriminierung. Es sei schließlich nicht weniger verwerflich, wenn ein deutscher Mann seine Frau töte, meint Julia Kasselt.

Unbedenkliche "Scharia-Gerichte"

Gerade der Ehrbegriff habe aber für Muslime einen zentralen Wert, betont Michael Rosenthal, Rechtsanwalt aus Karlsruhe und einer der Hauptreferenten auf dem Deutschen Juristentag. Weil dieser in der deutschen Justiz keine Rolle spielt, wirbt der Strafverteidiger für mehr Verständnis für zugewanderte Muslime.

Oftmals fühlten diese sich bei rechtlichen Konflikten missverstanden und wendeten sich bei rechtlichen Probleme an "Streitschlichter" oder "Friedensrichter" aus ihrem eigenen Kulturkreis. Diese orientieren sich widerum am islamischen Recht, der Scharia. In deutschen Rechtskreisen besteht daher die Sorge einer Paralleljustiz, die das deutsche Rechtssystem unterläuft.

Ein Mann hält ein Buch mit der Aufschrift "Koran" in den Händen (Foto: Arno Burgi)
Ist der deutsche Rechtsstaat durch eine Paralleljustiz gefährdet oder entlastet?Bild: picture-alliance/ZB

Auf der anderen Seite könnte die Paralleljustuz das System aber auch entlasten. Helmut Satzger hält es prinzipiell für denkbar, eigene Verfahren von Zuwanderern zur Streitschllichtung in das deutsche Rechtssystem einzugliedern. Solange die sogenannten "Scharia-Gerichte" das staatliche Justizsystem nicht ersetzten, hat der Deutsche Juristentag keine Bedenken, wenn Muslime Konflikte durch die sogenennaten "Scharia-Gesetze" beilegen.

Der Deutsche Juristentag verabschiedet Empfehlungen an den deutschen Gesetzgeber, da das Strafrecht und Rechtssystem in diesen Bereichen nachgebessert werden sollte. Über 2.500 Anwälte, Richter und Wissenschaftler haben darüber in Hannover beraten.