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Politik

Göring-Eckardt wieder im Bundestagspräsidium

9. Dezember 2021

Die bisherige Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt ist zur Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages gewählt worden. Der AfD-Abgeordnete Michael Kaufmann scheiterte erneut deutlich.

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Deutschland | Katrin Göring-Eckardt nach ihrer Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin
Frisch gewählt - Katrin Göring-Eckardt im BundestagBild: Michele Tantussi/REUTERS

Bei der ersten Sitzung nach dem Antritt der neuen Ampel-Regierung hat der Bundestag einen der Posten der stellvertretenden Parlamentspräsidenten neu besetzt, mit Katrin Göring-Eckardt. Die Wahl war notwendig geworden, da der den Grünen zustehende Stellvertreterposten frei geworden war. Ihre Parteikollegin Claudia Roth, bisher Bundestagsvizepräsidentin, hat das Amt der Kulturstaatsministerin übernommen.

Zurück im alten Job

Die Wahl Göring-Eckardts galt als sicher. Einarbeiten muss sie sich nicht, die Grünen-Politikerin war bereits von 2005 bis 2013 für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

Als eine der derzeit fünf Stellvertreterinnen und Stellvertreter von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ist die 55-Jährige nun unter anderem dafür zuständig, Sitzungen des Plenums zu leiten. Göring-Eckardt erhielt im ersten Wahlgang mit 501 von 689 abgegebenen Stimmen die notwendige Mehrheit.

AfD-Bewerber scheitert zum zweiten Mal

Für die rechtsgerichtete Alternative für Deutschland (AfD) trat erneut der Abgeordnete Michael Kaufmann als Vizepräsidentenkandidat an, der im ersten Wahlgang Ende Oktober die erforderliche Mehrheit deutlich verfehlt hatte. Auch diesmal bekam der Thüringer keine Mehrheit. Im ersten Wahlgang war er noch auf 118 Ja-Stimmen gekommen. An diesem Donnerstag, im zweiten Wahlgang, waren es noch weniger: Für Kaufmann votierten 94 Abgeordnete, 572 stimmten gegen ihn.

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages hat zwar jede Fraktion ein Vorschlagsrecht für die Besetzung eines der Vizeposten im Präsidium. Gleichzeitig gilt, gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Die Abgeordneten können frei entscheiden, wie sie abstimmen. Im Fall der AfD-Kandidaten, die seit 2017 im Bundestag vertreten ist, überwog immer die Ablehnung. 

In der vergangenen Legislaturperiode hatte keiner der AfD-Kandidaten die erforderliche Mehrheit erhalten. Die Partei zog deshalb bis vor das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht lehnte den Eilantrag jedoch ab.

qu/sti (afp, dpa, phoenix)