SPD-Mitgliederentscheid zulässig
6. Dezember 2013Eine Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil es sich bei dem Mitgliedervotum nicht um einen staatlichen Akt handele, entschied die Zweite Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Es sei allein Sache der SPD, wie sie ihre parteiinterne Willensbildung organisiere.
Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sehen die Richter durch das Votum der SPD-Basis nicht beeinträchtigt. Mit dem Mitgliederentscheid seien für die Parlamentarier der SPD keine Verpflichtungen verbunden, die über die bestehende Fraktionsdisziplin hinausgingen. "Die politische Einbindung des Abgeordneten in Partei und Fraktion ist verfassungsrechtlich erlaubt und gewollt", heißt es in einer Presseerklärung zu dem Beschluss. Wie die Parteien den parlamentarischen Willensbildungsprozess vorbereiteten, obliege "grundsätzlich ihrer autonomen Gestaltung".
In den vergangenen Wochen hatte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart verfassungsrechtliche Bedenken gegen Mitgliederentscheid geäußert. Das Ergebnis der Befragung komme einer Weisung an die Parlamentarier nahe - auch wenn es für die Abgeordneten nicht formell verbindlich sei, erklärte er. Das könne einen Konflikt zum Grundsatz des freien Mandats im Grundgesetz bedeuten. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte solche Bedenken in einem ZDF-Interview als "Blödsinn" und "Quatsch" bezeichnet.
Die Abstimmung per Post läuft bereits seit mehreren Tagen. An diesem Freitag erhielten die letzten der rund 475.000 SPD-Mitglieder ihre Unterlagen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP gingen bereits knapp 200.000 Stimmzettel wieder in der SPD-Zentrale in Berlin ein. Das für die Gültigkeit des Votums benötigte Quorum von 20 Prozent der Parteimitglieder sei damit bereits klar übertroffen. Am 14. Dezember soll das Ergebnis des Mitgliedervotums verkündet werden. Auf mehreren Regionalkonferenzen hatten Gabriel und die anderen SPD-Spitzenpolitiker nachdrücklich für den Koalitionsvertrag und ein Regierungsbündnis mit den Unionsparteien geworben. Wenn die SPD-Mitglieder zustimmen, soll die CDU-Vorsitzende Angela Merkel am 17. Dezember im Bundestag als Bundeskanzlerin wieder gewählt werden.
wl/re (dpa, apf, rtr)