Schreiber weist alle Vorwürfe zurück
17. Januar 2010Oktober 1995 - Nach der Durchsuchung seines Hauses im oberbayerischen Kaufering setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.
September 1997 - Die Staatsanwaltschaft Augsburg erlässt Haftbefehl wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.
März 1999 - Der Boden in der Schweiz wird dem Waffenlobbyisten zu heiß, er flüchtet mit seinem kanadischen Pass nach Ottawa.
31. August 1999 - Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Geschäftsmann wird in Toronto gefasst, die deutsche Justiz beantragt seine Auslieferung.
8. September 1999 - Schreiber kommt gegen eine Kaution von 1,2 Millionen kanadischen Dollar (740.000 Euro) wieder auf freien Fuß.
9. März 2000 - Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichen Betrugs und Steuerhinterziehung. Er soll dem Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.
26. Januar 2001 - Schreiber weigert sich, ohne die Zusicherung eines freien Geleits zum Prozess nach Augsburg zu kommen. Das Landgericht Augsburg trennt sein Verfahren deshalb von anderen ab.
5. November 2003 - Schreiber tritt nach 30 Jahren Mitgliedschaft aus der CSU aus und kommt damit einem möglichen Rauswurf zuvor.
19. Mai 2004 - Das höchste Gericht der Provinz Ontario ordnet Schreibers Ausweisung an, er geht in Berufung.
4. Juni 2004 - Schreiber wird nach kurzer Auslieferungshaft erneut gegen die schon 1999 hinterlegte Millionenkaution freigelassen.
23. Dezember 2004 - Der damalige kanadische Justizminister Irwin Cotler verfügt formell seine Ausweisung.
8. Juli 2005 - Der Bundesrat beschließt eine Verschärfung der Verjährungsregeln ("Lex Schreiber"). Danach ruht die Verjährung von Straftaten, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Behörden seine Auslieferung betreiben.
1. Dezember 2006 - Der damalige kanadische Justizminister Vic Toews bekräftigt die Auslieferungsentscheidung von 2004.
8. März 2006 - Das höchste Gericht von Ontario lehnt einen weiteren Einspruch Schreibers gegen seine Auslieferung ab. Er ruft den obersten kanadischen Gerichtshof ("Supreme Court") an.
30. Juli 2006 - Schreiber bittet Kanadas Justizminister Rob Nicholson um eine persönliche Intervention gegen die drohende Auslieferung.
1. Februar 2007 - Das oberste kanadische Gericht weist Schreibers Einspruch gegen seine Überstellung nach Deutschland ab.
10. Mai 2007 - Das Berufungsgericht von Ontario lehnt Schreibers Klage gegen die Auslieferungsentscheidung von 2006 ab.
6. Juni 2007 - Schreiber verklagt Kanada vor einem Bundesgericht in Halifax (Provinz Neuschottland) wegen angeblicher "Rechtsbrüche" auf Schadenersatz in Höhe von 35 Millionen Dollar. Der Richter weist die Klage wenige Tage später ab.
4. Oktober 2007 - Der Oberste Gerichtshof weist zum zweiten Mal eine Klage Schreibers gegen seine Auslieferung ab. Die Polizei steht mit Handschellen bereit, um ihn zum Flughafen zu bringen. Nur 15 Minuten vor Bekanntgabe der höchstrichterlichen Entscheidung ruft Schreibers Anwalt ein Bundesgericht in Toronto an.
15. November 2007 - Das Berufungsgericht von Ontario gibt grünes Licht für Schreibers Auslieferung. Justizminister Nicholson sagt zu, die Abschiebung bis zum 1. Dezember 2007 auszusetzen.
22. November 2007 - Schreiber beantragt ein Berufungsverfahren gegen die Gerichtsentscheidung vom 15. November 2007 - sein dritter Gang zum Supreme Court.
30. November 2007 - Das Berufungsgericht von Ontario setzt die Auslieferung bis zum Votum des Obersten Gerichtshofs aus.
4. Dezember 2007 - Schreiber, seit 4. Oktober in Abschiebehaft, wird gegen die inzwischen auf 1,31 Millionen kanadische Dollar erhöhte Kaution vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.
6. März 2008 - Der Oberste Gerichtshof in Ottawa lehnt es ab, sich mit Schreibers Einspruch zu befassen. Zuvor hatte Justizminister Nicholson allerdings zugesagt, den Lobbyisten solange nicht abzuschieben, wie er für die Ermittlungen zur Schmiergeldaffäre mit Ex-Premier Brian Mulroney gebraucht werde.
7. August 2008 - Das Berufungsgericht von Ontario verwirft den vierten Antrag Schreibers gegen seine Auslieferung.
11. Dezember 2008 - Der Supreme Court lehnt es erneut ab, sich mit einem Widerspruch des Geschäftsmanns zu beschäftigen.
12. Mai 2009 - Schreiber muss sich in Ottawa einer Gallenoperation unterziehen.
10. Juli 2009 - Das Berufungsgericht von Ontario weist den fünften Widerspruch Schreibers zurück.
31. Juli 2009 - Die kanadische Regierung fordert Schreiber auf, sich innerhalb von 48 Stunden in Abschiebehaft zu begeben.
2. August 2009 - Nach einer letzten Niederlage vor Gericht findet sich Schreiber gegen 17.00 Uhr (Ortszeit) im Abschiebezentrum in Toronto ein.
3. August 2009 - Schreiber landet auf dem Münchner Flughafen und wird in die Justizvollzugsanstalt Augsburg gebracht.
18.Januar 2010 - Prozessauftakt vor dem Landgericht Augsburg. Schreiber ist wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zum Betrug angeklagt. In einem Brief an die Augsburger Staatsanwaltschaft weist er alle Vorwürfe gegen ihn zurück. Der Prozess soll bis Mitte Mai dauern. (dpa/gri/wa)