Kardinal Pell beantragt abermals Berufung
17. September 2019George Pell hat nach Justizangaben den obersten australischen Gerichtshof angerufen, um den Schuldspruch eines Geschworenengerichts zu Fall zu bringen. Der australische Kardinal und frühere Vatikan-Finanzchef verbüßt eine sechsjährige Haftstrafe, weil er sich nach den Feststellungen des Geschworenengerichts in den 90er Jahren in der Kathedrale von Melbourne an zwei Chorknaben verging.
Der High Court muss zunächst darüber befinden, ob er sich der Sache überhaupt annimmt. Das kann Monate dauern. Pell hatte die Vorwürfe gegen sich stets entschieden zurückgewiesen. Die Anwälte des 78-Jährigen argumentieren, er hätte wegen der dünnen Beweislage nicht schuldig gesprochen werden dürfen.
Die Einschätzung des Geschworenengerichts vom Dezember letzten Jahres basiert überwiegend auf der Aussage eines der Missbrauchsopfer. Das zweite mutmaßliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis Drogen gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäußert.
Eklat für die katholische Kirche
In einem ersten Berufungsverfahren befand der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Victoria im August, dass der Hauptzeuge als äußerst glaubwürdig einzustufen sei. Pell sitzt bereits seit März im Gefängnis. Die Berufung vor dem High Court wäre für ihn die letzte Chance, einen Freispruch zu erreichen oder seine Haftstrafe zu verkürzen.
Der Fall der ehemaligen Nummer Drei des Vatikans hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Kurz nach dem Schuldspruch gegen ihn wurde Pell aus dem Kardinalsrat, dem Beratergremium des Papstes, entlassen. Später wurde er auch als Finanzchef des Vatikans abgesetzt. Pell ist der ranghöchste Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der jemals wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt wurde.
ie/hk (dpa, afp, kna)