Justizreform in Kirgisistan: Todesstrafe abgeschafft
5. Juli 2007Die Todesstrafe wurde in Kirgisistan schon im November letzten Jahres zeitgleich mit der Annahme der neuen Verfassung verboten. Doch im Strafgesetzbuch war der entsprechende Paragraph noch immer zu finden. Die Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile, die jedoch nicht mehr vollstreckt wurden, da es schon seit 1998 ein Moratorium über die Todesstrafe gab. Nun unterschrieb der Präsident Kirgisistans, Kurmanbek Bakijew, den Erlass über die Abschaffung der Todesstrafe. Seitdem gilt die lebenslängliche Haft als Höchststrafe. Die neuen Bestimmungen sehen auch Strafen ohne Inhaftierung vor. Zu erwähnen sind hier Bußgeld und gemeinnützige Arbeiten.
Schwierige Bedingungen
Zurzeit seien in Kirgisistan zirka sechzehntausend Häftlinge inhaftiert, deren Unterhaltungskosten für den Staat kaum tragbar seien, sagte der Pressesprecher der staatlichen Abteilung für Strafvollzug, Sergej Sidorow: "Früher konnte der Mensch, der ein Brot geklaut hatte, zu acht Jahren Haft verurteilt werden. Dies war unangemessen und teuer für den Staat. In den neuen Gesetzen gelten andere Strafmaße: Bußgelder und Ordnungsstrafen. Dies wird die Gesamtzahl der Gefangenen verringern. Der Staat kann mit dem gesparten Geld die Unterhaltsbedingungen der anderen Häftlinge verbessern. Wir haben eine sehr schwierige Situation mit den zu lebenslänglicher Haft Verurteilten, weil es im Land dafür keine speziellen Gefängnisse gibt".
Was wird aus bereits Verurteilten?
Zurzeit gibt es in Kirgisistan knapp 180 zur Todesstrafe verurteilte Häftlinge. Der Großteil der Todeskandidaten befindet sich in einem Gefängnis in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek. Die Todeskandidaten leben dort jahrelang in Kellerräumen, ohne Spaziergänge und frische Luft, manchmal bis zu sechs Menschen in einem Raum, obwohl nach offiziellen Anweisungen die Todeskandidaten in Einzelzellen gehalten werden sollen. Laut Tursumbaj Bakir Uulu, dem kirgisischen Menschenrechtsbeauftragten, seien einige zum Tode Verurteilte nicht in der Lage, die unmenschlichen Bedingungen zu ertragen. Sie begingen Selbstmord. Auch sterben sie an Tuberkulose und anderen Krankheiten, weil ihnen keine ärztliche Betreuung zur Verfügung stehe, sagt Tursumbaj Bakir Uulu: "Ich habe mich mehrmals mit den Verurteilten getroffen. Sie beklagen sich über ihre Haftbedingungen und die hohe Sterblichkeit. Wir hatten einen Konflikt mit dem Obersten Gericht der Kirgisischen Republik, weil wir die Kriminalfälle der zur Todesstrafe Verurteilten zur Prüfung angefordert haben. In einigen Fällen wurde die Todesstrafe dank unserer Einmischung in eine lebenslängliche Haft umgewandelt. Prinzipiell ist es äußerst schwierig, gegen ein Urteil Berufung einzulegen. Ein Verurteilter erzählte mir, dass er mit seinem Urteil einverstanden gewesen sei, da er einen Menschen grausam getötet habe. Aber in der Folge der Untersuchungen erpressten die Ermittlungsrichter unter Folter ein Schuldbekenntnis zu zwei anderen Morden, die er nicht begangen hatte. Und das ist kein Einzelfall: die Todeskandidaten ‚gestehen’ so Diebstahl, Mord und Raub. Und die Miliz kann wieder neue aufgedeckte Verbrechen melden".
Menschenrechtler begrüßen Entscheidung
Die kirgisischen Menschenrechtler sind der Meinung, dass nach der Abschaffung der Todesstrafe viele Urteile über lebenslängliche Strafe revidiert werden sollen.
Aziza Abdirasulowa, die Leiterin des menschenrechtlichen Zentrums "Kylym Schaly", betonte in dem Gespräch mit DW-RADIO: "Auf diese Entscheidung haben wir lange gewartet. Auch wenn es im Gefängnis eine lebenslängliche Haft gibt, so bleibt den Menschen doch das Leben erhalten, das von Gott gegeben ist. Kein Land konnte bislang feststellen, dass die Anwendung der Todesstrafe die Kriminalität senkt. Der Staat sollte kein Straforgan über Leben und Tod sein".
Witalij Katargin
DW-Russisch/Zentralasien, 28.6.2007, Fokus Ost-Südost