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Maas will Homosexuelle entschädigen

1. Juli 2016

Bis 1994 war Homosexualität in Deutschland strafbar. Mehr als 50.000 Männer wurden nach § 175 StGB, dem "Schwulen-Paragraphen", verurteilt - auch zu Haftstrafen. Betroffene könnten bald eine Entschädigung erhalten.

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Ein Mann küsst einen anderen (Foto: Fotolia)
Bild: Fotolia/frankdaniels

Die Rehabilitierung von Männern, die in der Nachkriegszeit wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden, rückt näher. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, das Strafurteile pauschal aufheben soll. Dem Papier zufolge soll es auch eine individuelle Entschädigung von Opfern geben. Damit geht Maas sogar über bisherige Forderungen hinaus.

"In den Jahren 1945 bis 1994 ist eine Vielzahl von Urteilen ergangen, in denen einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Strafe gestellt wurden (…) Insoweit fand eine strafrechtliche Diskriminierung und Schlechterstellung homosexueller Kontakte im Vergleich zu heterosexuellen Kontakten statt" - so steht es in dem Eckpunktepapier des Justizministeriums.

50.000 Männer nach "Schwulen-Paragraph" verurteilt

Konkret geht es um Verurteilungen nach dem früheren Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch, der seit der Kaiserzeit galt, in verschärfter Fassung die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller in der NS-Zeit bildete und in dieser Form noch in der Bundesrepublik, in veränderter auch in der DDR lange Zeit fortbestand.

Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden auf dieser Grundlage in der Bundesrepublik bis 1969 rund 50.000 Männer verurteilt, teils zu mehrjährigen Haftstrafen. Zudem verloren sie oft Arbeitsplatz und Wohnung und erlitten soziale Ausgrenzung. Dann wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 komplett abgeschafft. In der DDR, wo es weit weniger Verurteilungen gab, war das bereits 1968 der Fall.

Pauschale Urteils-Aufhebung und Entschädigungen in Planung

Der aktuelle Vorschlag für den Gesetzesentwurf sieht vor, die Strafurteile "unmittelbar" und "unabhängig von den Umständen des Einzelfalls" aufzuheben. Das soll aber nicht für Fälle gelten, in denen Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt und sexuelle Handlungen unter Nötigung oder mit Gewalt vorgenommen wurden. Eine derart umfassende Rehabilitierung war lange Zeit umstritten, weil damit erstmals Rechtsprechungen aus der Nachkriegszeit pauschal kassiert würden. Ein Gutachten der Antidiskriminierungsstelle kam aber zu dem Ergebnis, dass eine pauschale Rehabilitierung möglich sei.

Homosexuelle demonstrieren 1990 in Berlin gegen den Paragraph 175 (Foto: dpa)
Demonstration 1990 in Berlin: Bei der Wiedervereinigung galt der Schwulen-Paragraph in den alten Bundesländern nochBild: picture-alliance/dpa

Justizminister Maas will die Verurteilten nun für die verbüßte Haft- und Geldstrafen individuell entschädigen. Dies sei "aus verfassungsrechtlicher Sicht die einzig mögliche Konsequenz" aus einer Aufhebung der Urteile, heißt es in dem Papier seines Ministeriums. Daneben spricht sich Maas aber auch für einen Entschädigungsfonds für Härtefälle und eine Kollektiventschädigung aus, etwa in Form einer Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

cw/rb (afp, epd, ARD)