1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Sami A. muss zurückgeholt werden

15. August 2018

Sami A., der unter umstrittenen Umständen abgeschobene mutmaßliche Ex-Leibwächter von Terrorchef Osama bin Laden, muss aus Tunesien zurückgeführt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen.

https://p.dw.com/p/2oSd1
Deutschland Oberverwaltungsgericht Münster
Bild: picture-alliance/dpa/B. Thissen

Die Stadt Bochum muss nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückholen. Das teilte das Gericht mit. Das OVG war in diesem Eilverfahren die letzte juristische Instanz. Der Stadt Bochum bleibt aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht - das hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung für die Rückholung. 

Wie schnell Sami A. nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar. Die tunesische Justiz reagierte verhalten auf diese Möglichkeit. "Prinzipiell liefert unser Land seine Bürger nicht aus, weil das gegen die Souveränität des Staates geht", sagte der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem gebe es noch immer Ermittlungen Sami A., sein Pass sei noch immer in der Hand der Behörden. Wenn Deutschland eine Rückholung erreichen wolle, müsse es erst einmal eine offizielle Anfrage ans Außenministerium geben, um die rechtlichen Umstände zu klären. Sami A. ist in Tunesien auf freiem Fuß, es besteht keine Ausreisesperre gegen ihn, er kann das Land ohne Pass aber faktisch nicht verlassen.

Sami A. wurde mit einer Chartermaschine vom Flughafen Düsseldorf nach Tunesien gebracht
Sami A. wurde mit einer Chartermaschine vom Flughafen Düsseldorf nach Tunesien gebrachtBild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung einen Tag zuvor untersagt. Die Richter hatten Sorge, dass Sami A. in Tunesien gefoltert werden könnte. Dieser Beschluss wurde dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aber erst am nächsten Tag zugestellt - als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunesien saß. 

Sami A. beschäftigt die Gerichte seit Jahren
Sami A. beschäftigt die Gerichte seit JahrenBild: Youtube/spiegeltv

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen warf den zuständigen Behörden wegen der schnellen Abschiebung rechtswidriges Verhalten vor und ordnete an, der Staat müsse den Tunesier unverzüglich zurückholen. Dagegen wollte sich die Stadt Bochum nun vor dem OVG wehren - ohne Erfolg. 

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. 

Al-Kaida-Chef Osama bin Laden (undatiertes Archivbild) wurde 2011 von einem US-Spezialkommando getötet
Al-Kaida-Chef Osama bin Laden (undatiertes Archivbild) wurde 2011 von einem US-Spezialkommando getötetBild: Getty Images/AFP

Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten, entsprechende Zeugenaussagen gegen ihn bezeichnet er als falsch. 2006 leitete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Sami A. Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht "mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit" erhärten lasse. Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums hat der Fall Sami A. allein zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14-mal Gerichte in Nordrhein-Westfalen beschäftigt

stu/kle (dpa, afp)