Iran verbucht Punktsieg vor UN-Gericht
14. Februar 2019Die US-Regierung in Washington hatte gefordert, das Gericht in Den Haag solle sich für nicht zuständig erklären. Indem dieser Antrag durch die Richter der Vereinten Nationen zurückgewiesen wurde, kann das Hauptverfahren fortgesetzt werden.
Entschädigung für Terroropfer
Die USA hatten 2016 Bankguthaben des Iran von rund zwei Milliarden US-Dollar blockiert mit der Begründung, dieses Geld solle als Entschädigung für Opfer terroristischer Anschläge dienen. Dagegen hatte der Iran 2016 Klage bei dem Gericht eingereicht und sich dabei auf ein Freundschaftsabkommen beider Staaten aus dem Jahr 1955 berufen. Mit dem Urteil hat das Gericht allerdings noch nicht inhaltlich abschließend in der Angelegenheit entschieden.
Das US-Außenministerium teilte mit, dem Iran dürfe nicht erlaubt werden, den Internationalen Gerichtshof "für politische und Propaganda-Absichten zu missbrauchen". Die iranische Führung müsse ihre "weltweite Kampagne des Terrors und der Zerstörung" beenden.
Bereits im Oktober 2018 waren die USA von dem UN-Gericht verpflichtet worden, einige der neu auferlegten Sanktionen gegen den Iran vorläufig aufzuheben. Das Hauptverfahren in dieser Frage hat noch nicht begonnen. Auch in diesem Verfahren hatte der Iran auf der Grundlage des Freundschaftsabkommens von 1955 geklagt. Dieses stammt noch aus der Zeit der persischen Monarchie vor der sogenannten Islamischen Revolution.
haz/nob (dpa, afp)