Interpol sucht Wikileaks-Gründer Assange
1. Dezember 2010Der wegen Vergewaltigungsverdachts in Schweden gesuchte Gründer der Internet-Plattform Wikileaks, Julian Assange, steht jetzt auch auf der Fahndungsliste von Interpol. Eine entsprechende Mitteilung veröffentlichte die in Lyon ansässige Internationale Polizeibehörde in der Nacht zum Mittwoch (1.12.2010) auf ihrer Internetseite. Schweden hatte Mitte November bei Interpol einen Antrag auf internationale Fahndung nach Assange gestellt. In dem skandinavischen Land wird der Australier per Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung von zwei Frauen gesucht. Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen und als Komplott der US-Regierung bezeichnet.
Aufenthaltsort unbekannt
Wo sich der Internet-Aktivist derzeit aufhält, ist nicht bekannt. Noch am Dienstag hatte Assanges schwedischer Anwalt angekündigt, eine Aufhebung des schwedischen Haftbefehls vor dem Obersten Gericht in Stockholm erreichen zu wollen. Der Haftbefehl war vorher in zwei Instanzen bestätigt worden. Anwalt Björn Hurtig bot in der Berufungsklage an, dass Assange über Telefon, Videolink oder andere Kommunikationswege vom Ausland aus verhört werden könne.
Wikileaks sorgt derzeit weltweit mit der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente aus dem US-Außenministerium für Aufsehen. Die Internetplattform hatte erst am Sonntag mehr als 250.000 teilweise brisante Dokumente von US-Diplomaten in aller Welt veröffentlicht. Zuvor war Assange bereits durch die Veröffentlichung zehntausender Geheimdokumente zu den US-Einsätzen in Afghanistan und im Irak weltbekannt geworden.
Datenschutz-Diskussion in Deutschland
In Deutschland ist die Diskussion um Datenschutz im Internet durch die Wikileaks-Veröffentlichungen erneut angefacht worden. Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP)sagte, dass es zwar keine Handhabe des Gesetzgebers gegen Wikileaks gebe. Sie forderte aber die Behörden und Unternehmen auf, ihre Daten besser gegen Missbrauch zu sichern. Wo immer es möglich sei, sollten Behörden und Unternehmen darauf verzichten, Datenberge über Bürger, Mitarbeiter oder Kunden anzulegen. Wikileaks sei auch eine "Warnung zur Datensparsamkeit".
Innenminister Thomas de Mazière (CDU) hat indes scharfe gesetzliche Regelungen für Datenschutz im Internet gefordert. Der Minister plant eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes, die den Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet verbessern soll.
"Werden Daten, die über eine Person zusammengestellt worden sind, gezielt veröffentlicht, greift dies besonders tief in das Persönlichkeitsrecht ein. Wenn hierbei gezielt Persönlichkeitsprofile verbreitet werden, dann geht das nicht ohne Einwilligung der Betroffenen oder ein klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung", heißt es in einem vierseitigen Konzeptpapier des Ministers.
Verboten werden sollen demnach Netz-Veröffentlichungen von Daten, die "geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet wurden", die ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können oder ihn in "ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden". Auch das systematische Veröffentlichen des Aufenthalts- und Wohnorts vorbestrafter Personen sei ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Autorin: Annamaria Sigrist (dpa, dapd, rtr, afp)
Redaktion: Reinhard Kleber