Schutz gegen Kinderhandel
19. Dezember 2016Die Beitrittsstaaten sind:
- "ernsthaft darüber besorgt, dass der internationale Kinderhandel zum Zweck des Verkaufs von Kindern, der Kinderprostitution und der Kinderpornographie beträchtliche Ausmaße angenommen hat und im Zunehmen begriffen ist,
-zutiefst besorgt über die weit verbreitete und andauernde Praxis des Sextourismus, der Kinder besonders gefährdet, weil er den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie unmittelbar fördert",
wie es in der Präambel zum zweiten Zusatzprotokoll heißt.
Bereits in der UN-Kinderschutzkonvention sind Kinderhandel, Kinderprostitution und der Missbrauch von Kindern verboten, doch mit Absichtserklärungen alleine ließen sich der globalisierte Kinderhandel, die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet und der internationale Sex-Tourismus nicht eindämmen.
Mit der Ratifizierung des zweiten Zusatzprotokolls wollen die Vertragsstaaten deshalb die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie ausbauen. Außerdem ist eine Auslieferung von Straftätern vorgesehen.
Die mittlerweile 173 Vertragsstaaten verpflichten sich zudem die Ausbeutung von Kindern als schwerwiegende Straftaten in ihrer nationalen Gesetzgebung aufzunehmen – gleich, ob es sich um Taten im Inland oder um grenzüberschreitende Taten handelt.