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Im Internet der zweiten Klasse

Paul-Christian Britz2. Mai 2016

Seit dem 30.4. dürfen Telekommunikationsfirmen so genannten Spezialdiensten im Netz Vorfahrt geben und dafür einen Aufpreis verlangen. Eigentlich sollte das nur für lebenswichtige Dienste wie Videooperationen gelten. Doch die Telekom zählt auch Videochats und Streaming dazu - das könnte für kleinere Unternehmen zum Problem werden.

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