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Strafe für Holocaust-Leugner

15. Februar 2007

Antijüdische Hetze, Leugnung des Holocaust via Internet, Verhöhnung Verstorbener: Dafür muss der deutsche Rechtsextremist Ernst Zündel jetzt für fünf Jahre ins Gefängnis.

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Unbelehrbar: Rechtsextremist Ernst Zündel begrüßt im Landgericht Mannheim seine Anhänger
Unbelehrbar: Rechtsextremist Ernst Zündel begrüßt im Landgericht Mannheim seine AnhängerBild: AP

Das Landgericht Mannheim sprach am Donnerstag (15.2.07) die Höchststrafe für Volksverhetzung gegen Ernst Zündel aus. Hinter der Fassade des "biederen Schwaben" sei der 67-Jährige "ein gefährlicher politischer Agitator, ein Hetzer und Brandredner. Das ist seine zweite Natur", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen in der Urteilsbegründung. "Man meint, einen geistig Verwandten des Autors von 'Mein Kampf' vor sich zu haben." Zündel sei ein "extremer Antisemit" und "überzeugter Nationalsozialist".

Mit seinen "schändlichen Behauptungen" sei er der Volksverhetzung in 14 Fällen und der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener schuldig. Das Gericht ordnete zudem an, dass die Strafe nicht nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt wird.

Holocaust-Leugnung via Internet

Der Angeklagte hat nach Auffassung des Gerichts von Kanada aus im Internet und in einschlägigen Publikationen den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestritten. In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess, der von zahlreichen Eklats begleitet war, hatte Zündel zu den Vorwürfen geschwiegen.

Der Richter warnte besonders vor Zündels Internetseite. Der Angeklagte habe sich häufig mit einem praktisch unbegrenzten Besucherkreis für seine Homepage gebrüstet: "Darin liegt die besondere Gefährlichkeit dieses Mediums." Die strafbare Netz-Seite lässt sich im Internet nach wie vor abrufen. Nach Zündels Angaben sei sie 6170-mal erwähnt worden und werde monatlich eine halbe Million mal angeklickt.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft wegen Volksverhetzung gefordert. Die Verteidigung - Zündel ließ sich vor Gericht von fünf Anwälten vertreten - verlangte Freispruch. Seit seiner Ausweisung aus Kanada im Frühjahr 2005 sitzt der Rechtsextremist in Deutschland in Untersuchungshaft. Zuvor war er bereits rund zwei Jahre in Kanada inhaftiert. Diese Zeit wird auf die deutsche Strafe nicht angerechnet. Ein erstes Verfahren war im November 2005 geplatzt.

Zündel fordert "Gutachten" über Existenz des Holocaust

In seinem Schlusswort hatte Zündel beantragt, das Gericht möge eine unabhängige internationale Gutachterkommission einsetzen. Sie solle untersuchen, ob die Gaskonzentrationen zum Beispiel in Auschwitz für den Holocaust ausgereicht hätten. Sollte diese die bisher historisch im allgemeinen verbürgte Vergasung der Juden bestätigen, werde er sich in einer Pressekonferenz bei den Juden und anderen Opfern entschuldigen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab.

Der Tatbestand der Volksverhetzung ist im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach können bestimmte Angriffe bestraft werden, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährden können. Die Leugnung des Holocausts kann mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren geahndet werden. Für das Internet gibt es eine Besonderheit: Wer die so genannte Auschwitz-Lüge auf einem ausländischen Server veröffentlicht, der von Deutschland aus zugänglich ist, kann sich ebenfalls strafbar machen.

Bekannte Holocaust-Leugner

Der international bekannteste Holocaust-Leugner ist neben Fred A. Leuchter, der britische Autor David Irving, der zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, im Dezember aber nach 13 Monaten Haft auf Bewährung freigelassen worden war. Ein Wiener Gericht befand ihn für schuldig, in zwei Reden 1989 den Massenmord geleugnet zu haben. Irving zweifelt unter anderem die Existenz der Gaskammern in Auschwitz an. (al)