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Höchststrafe

31. Oktober 2007

Höchststrafe, fast 40.000 Jahre Haft: Dazu sind drei der Angeklagten im Prozess um die Terroranschläge von Madrid verurteilt worden. Ein Angeklagter, der als Drahtzieher galt, wurde überraschend freigesprochen.

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Die Angeklagten im Terror-Prozess vor der Urteilsverkündung (Quelle: AP)
Die Angeklagten im Terrorprozess vor der UrteilsverkündungBild: AP

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat der Vorsitzende Richter Javier Gomez Bermudez am Mittwoch (31.10.2007) das Urteil im Prozess um die Terroranschläge von Madrid verkündet. Drei der Haupttäter erhielten jeweils fast 40.000 Jahre Haft. Der Nationale Gerichtshof Spaniens sprach am Mittwoch aber acht der insgesamt 28 Angeklagten frei. Darunter war überraschend auch der Ägypter Rabei Osman el Sayed, in dem die Anklage einen der

Drahtzieher der Anschläge vom 11. März 2004 gesehen hatte.

Zwei der Haupttäter der Terroranschläge von Madrid (Quelle: AP)
Verurteilt zu lebenslanger Haft - zwei der Haupttäter der Terroranschläge von MadridBild: AP

Sieben mutmaßliche Haupttäter hatten sich drei Wochen nach den Anschlägen der Festnahme entzogen, indem sie sich selbst das Leben nahmen. Den Angeklagten wurde die Beteiligung an der Serie von zehn Bombenexplosionen in Madrider Pendlerzügen am Morgen des 11. März 2004 zur Last gelegt. Dabei kamen 191 Menschen ums Leben, etwa 1800 wurden verletzt. Die Bombenanschläge wurden von einer islamistischen Terrorzelle verübt.

Geringeres Strafmaß als gefordert

Bei mehreren Angeklagten blieben die Richter am Mittwoch mit dem Strafmaß weit hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Die Entscheidung der drei Richter der Strafkammer unter dem Vorsitz von Javier Gomez Bermudez fiel einstimmig.

Die Richter schlossen eine Verwicklung der baskischen Untergrundorganisation ETA in die Attentate aus. Dafür gebe es nicht den geringsten Anhaltspunkt, sagte der Vorsitzende Richter Javier Gomez Bermudez. Die vorige konservative Regierung in Spanien hatte nach den Anschlägen vom 11. März 2004 zunächst die ETA für das Blutbad verantwortlich gemacht.

Im Zuge der Urteilsverkündung würdigte das Gericht zunächst im Detail die einzelnen Beweismittel und bestätigte die Ermittlungen des Untersuchungsrichters Juan del Olmo. Die Anschläge in Madrid vor dreieinhalb Jahren waren die verheerendsten in der spanischen Geschichte. Die Terroristen hatten in vollbesetzten Pendlerzügen zehn Bomben zur Explosion gebracht. (mg)