High Court schützt Ureinwohner vor Abschiebung
11. Februar 2020Auch außerhalb des Landes geborene Menschen mit Aborigine-Abstammung dürfen laut einem Gerichtsurteil nicht aus Australien abgeschoben werden. Das Oberste Gericht in Canberra entschied, dass Ureinwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft nicht unter die verfassungsmäßigen Bestimmungen für ausländische Bürger fallen. "Die australischen Aborigines haben eine besondere kulturelle, historische und spirituelle Verbindung mit dem Territorium Australiens, die für ihre traditionellen Gesetze und Bräuche von zentraler Bedeutung ist und die vom Common Law anerkannt wird", heißt es in dem entsprechenden Gerichtsurteil. "Die Existenz dieser Verbindung ist unvereinbar mit der Behauptung, dass ein australischer Aborigine ein Ausländer im Sinne der Verfassung ist".
Das Innenministerium in Canberra hatte versucht, zwei im Ausland geborene Männer abzuschieben, die jeweils ein Aborigine-Elternteil haben und seit ihrer Kindheit in Australien leben: Daniel Love wurde in Papua-Neuguinea geboren, Brendan Thoms in Neuseeland. Beide hatten in Australien Straftaten begangen.
Erstes Urteil zu Abschiebung von Aborigines
Es war das erste Mal, dass sich ein australisches Gericht mit der Frage befasst hat, ob die Regierung Ureinwohner abschieben darf. Das Urteil sei "bedeutsam für die Aborigines", sagte die Anwältin der beiden Straftäter, Claire Gibbs. Es gehe darum, "wer hierher gehört, wer australischer Einwohner und wer Teil der australischen Gemeinschaft ist". Die Richter hätten die Verbindung der Ureinwohner mit dem Land anerkannt, so Gibbs. Dies bedeute, dass die Aborigines nicht mehr aus Australien vertrieben werden könnten.
Einwanderungsminister Alan Tudge begrüßte das Urteil ebenfalls. Die Entscheidung habe Auswirkungen auf die Migrationsprogramme des Landes. "Wie es aussieht, hat es eine neue Kategorie von Menschen geschaffen: Es handelt sich weder um australische Staatsbürger nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz noch um Nicht-Staatsbürger", so der Minister weiter.
Anwälte wollen nun Entschädigungen für die zwei Männer fordern, die laut Gibbs "große Scham" erlitten und "der Lächerlichkeit preisgegeben" wurden, weil sie als von der Gemeinschaft anerkannte Aborigines in einer Art Abschiebehaft saßen.
Drei Prozent der Gesamtbevölkerung
In Australien gibt es noch rund 700.000 Ureinwohner. Ihnen geht es aus den verschiedensten Gründen schlechter als den rund 24 Millionen anderen Australiern. Dies gilt auch für den Strafvollzug. Obwohl die Aborigines nur drei Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, stellen sie in den Gefängnissen 27 Prozent der Häftlinge. Die Aborigines lebten seit mehr als 60.000 Jahren vor den britischen Siedlern auf dem Kontinent, diese kamen 1788. Für die Ureinwohner begann mit dem Kolonialismus eine lange Leidensgeschichte. Viele wurden getötet oder starben an eingeschleppten Krankheiten.
sti/se (dpa, afp, ap)