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Politik

Mehr Rechte gegen Hass im Netz

1. April 2020

Der Begriff ist spröde, der Inhalt des Gesetzes aber wichtig: Mit dem geänderten "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" gibt die Regierung Usern mehr Rechte gegen den Hass im Netz.

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Symbolbild Apps Facebook und Google Anwendungen
Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Instagram bekommen zusätzliche Möglichkeiten - etwa wenn sie im Netz massiv attackiert werden. Dafür hat das Kabinett in Berlin eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Vorgesehen ist, dass man leichter dagegen vorgehen kann, wenn zum Beispiel gemeldete Beiträge nicht gelöscht wurden.

Grundsätzlich bewährt

Das vor zwei Jahren beschlossene Gesetz verpflichtet Internet-Plattformen, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen.  Auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

Die Regelungen hätten sich grundsätzlich bewährt, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die Ministerrunde nun befunden hat. Die bisherigen Erfahrungen zeigten aber "gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten". Bereits gültig ist eine Meldepflicht für die Netzwerke: Sie müssen Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen künftig nicht nur löschen, sondern auch beim Bundeskriminalamt (BKA) angeben.

Leichter auffindbar

Das Justizministerium will nun aber auch nicht länger komplizierte Klickwege hinnehmen, um rechtswidrige Inhalte in den Netzwerken zu melden. Derzeit müsse man Links oder Screenshots beispielsweise teils händisch kopieren und an anderer Stelle wieder einfügen. Gefordert wird nun, dass die Meldewege leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sind - und zwar direkt von dem Post aus, der als rechtswidrig gemeldet werden soll.

Facebook und Twitter müssen begründen

Ein weiteres Problem: Nicht alle von Nutzern gemeldeten Beiträge werden gelöscht - umgekehrt sind nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einverstanden. In beiden Fällen sollen sie künftig vom Netzwerk eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können. Facebook, Twitter und Co müssen dann begründen, warum sie einen Post gelöscht haben - oder eben nicht gelöscht haben.

Und vor Gericht?

Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, soll die erforderlichen Daten deutlich einfacher heraus verlangen können als bisher. Die Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität eines Beleidigers offenzulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt.

Kritik der Branche

Aus dem Kreis der Unternehmen wurde schon das ursprüngliche NetzDG kritisiert - weil es staatliche Aufgaben an Konzerne übertrage. "Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben zur Inhalte-Löschung würden nicht ausgeräumt. Problematisch sei auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht - für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland.

ml/sti (dpa, epd)