Hamas bleibt für EU eine Terrorgruppe
6. März 2019Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 ausreichend begründet haben, warum von der Hamas eine Terrorgefahr ausgehe. Da die radikal-islamische Palästinenser-Organisation weder ein Staat noch die Regierung eines Staates sei, könne sie auch nicht auf den Grundsatz der Nichteinmischung verweisen. Der völkerrechtliche Grundsatz der Nichteinmischung gelte für souveräne Staaten und nicht für Vereinigungen oder Bewegungen, argumentieren die Luxemburger Richter.
Die Hamas, die 2007 gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen hatte, ist von der EU bereits seit 18 Jahren als Terrorgruppe gelistet. Dies ermöglichte es den Mitgliedsländern auch, in der EU vorhandene Vermögenswerte der Organisation einzufrieren.
Erste Hamas-Klage vor zwei Jahren
Die Hamas hatte in dem Verfahren unter anderem argumentiert, dass politische Gruppen mit Regierungsbeteiligung nicht unter die angewendeten Sanktionsregeln fallen könnten. Zudem stellte sie die Argumente infrage, mit denen die EU-Staaten im März 2015 ihre Entscheidung zum Belassen der Hamas auf der Liste begründet hatten. Konkret ging es um einen Beschluss des EU-Rats, mit dem die Hamas und ihr bewaffneter Arm - die Essedin-al-Kassam-Brigaden - auf der Liste von Personen und Organisationen belassen wurden, deren Gelder im Zuge des Anti-Terror-Kampfes eingefroren werden können.
Das EuG hatte bereits im vergangenen Jahr eine Klage der Hamas gegen die Beschlüsse der EU zur Terrorliste abgewiesen. Damals ging es um Entscheidungen aus den Jahren 2010 bis 2014 sowie 2017.
sti/rb (afp, dpa)