Haftbefehl im Fall Lübcke aufgehoben
15. Januar 2020Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Elmar J. aufgehoben. Er saß in Untersuchungshaft, weil er dem Hauptverdächtigen Stephan E. die Tatwaffe besorgt haben soll. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Eine schriftliche Begründung steht noch aus.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus. Der CDU-Politiker war in rechten Kreisen verhasst, weil er eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen befürwortete.
E. gestand die Tat im Sommer vergangenen Jahres zunächst, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen. Vor rund einer Woche bezichtigte E. in einer Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter des BGH seinen Komplizen Markus H. des tödlichen Schusses. Demnach soll H. Lübcke im Streit "versehentlich" erschossen haben.
lh/sti (dpa, afp, epd)