Gurlitt-Cousin: "Das alles ist nicht paranoid"
23. November 2014Der 95-Jährige Dietrich Gurlitt ist gemeinsam mit seiner Schwester Uta Werner (86) in der gesetzlichen Erbfolge Gurlitts nächster Verwandter, wurde im Testament aber übergangen. Im Gegensatz zu seiner Schwester, die am Freitag überraschend einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht in München beantragte, erhebt er keine Ansprüche auf den Nachlass. "Über die Beschlagnahme seiner Bilder war er [Cornelius Gurlitt, Anm. der Redaktion] so empört, dass er kein deutsches Museum auswählte. Das alles ist nicht paranoid, sondern konsequent und verständlich", teilte Dietrich Gurlitt der Nachrichtenagentur dpa mit.
Von dem psychiatrischen Gutachten über seinen Cousin, das seine Schwester in Auftrag gegeben hatte und das Cornelius Gurlitt eine "wahnhafte Störung" bescheinigte, distanziert er sich. Er spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass der letzte Wille seines Cousins erfüllt wird und das Kunstmuseum Bern, das Gurlitt als Alleinerben einsetzte, die millionenschwere Kunstsammlung auch wirklich bekommt. "Ich kannte Cornelius in seinen jungen Jahren", teilte Dietrich Gurlitt mit. "Er hatte und wollte als Erbe keinen Kontakt zu uns, da wir ihm für seine große Sammlung nicht kompetent waren".
Gurlitts Testament: Schweiz soll die Bilder erben
Cornelius Gurlitt starb am 6. Mai dieses Jahres. Er vermachte seinen Kunstschatz, der 2011 in seiner Münchner Wohnung beschlagnahmt wurde, dem Kunstmuseum Bern. Sein Besitz umfasst mehr als 1500 Kunstwerke, einige stehen unter Raubkunstverdacht und werden von der Taskforce unter der Leitung von Ingeborg Berggreen-Merkel geprüft. In seinem Testament hielt Gurlitt fest, dass seine Sammlung in die Schweiz gehen soll, da er an diesen Ort er gute Erinnerungen habe. Die Bundesregierung und die Taskforce begrüßten seinen letzten Willen, aber Uta Werner und ein Teil der Familie Gurlitt fühlten sich übergangen.
Aufruhr kurz vor der Pressekonferenz
Kurz vor der offiziellen Pressekonferenz des Kunstmuseums Bern, dem Bund und Bayern am Montag überschlugen sich die Ereignisse. Die 86-jährige Cousine von Cornelius Gurlitt, Uta Werner, ließ am Freitag von einem Sprecher mitteilen, sie habe "mit Unterstützung ihrer Kinder sowie einzelner Söhne und Enkel aus dem Stamm des Gurlitt-Cousins Dietrich" beim Nachlassgericht München einen Erbschein für das Erbe des Münchener Kunstsammlers beantragt. Als Grund führte sie ein Gutachten des Juristen und Psychiaters Helmut Hausner an, das die Testierfähigkeit von Cornelius Gurlitt "ernsthaft in Frage stelle". Mit der Beantragung des Erbscheins müsste nun das Amtsgericht München - bei begründeten Zweifeln, die Teile der Familie als gegeben sehen - die Gültigkeit des Testaments überprüfen. Dies hatte der Gutachter Hausner gegenüber der DW angeregt. Unterdessen will die Nachrichtenagentur dpa am Freitag erfahren haben, dass das Kunstmuseum Bern die Gurlitt-Erbschaft anzutreten gedenkt.
Was passiert mit den Raubkunst-Gemälden?
Auch wenn das Kunstmuseum Bern das Gurlitt-Erbe annimmt, sollen die als NS-Raubkunst umstrittenen Bilder zur weiteren Abklärung in Deutschland bleiben. Das sehe eine Vereinbarung zwischen dem Museum, dem Bund und Bayern vor, wie die dpa am Sonntag aus Kreisen deutscher Kulturverantwortlicher erfahren haben will. Ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wollte die Informationen auf dpa-Anfrage nicht bestätigen und verwies auf den angekündigten Pressetermin am Montag.
ag/ml (dpa)