Grundsatzurteil - Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat die Patientenrechte beim Thema Sterbehilfe gestärkt
Janine Rabe25. Juni 2010
Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat die Patientenrechte beim Thema Sterbehilfe gestärkt. Wer ausdrücklich seinen Willen erklärt hat, in medizinisch aussichtsloser Situation nicht durch besondere Maßnahmen und Apparate künstlich am Leben erhalten zu werden - dessen Willen darf nun auch befolgt werden. Ein Grundsatzurteil der Richter, das sich aber auf einen ganz konkreten Fall bezog.