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Gesellschaft

Breite Kritik an Urteil zu Sterbehilfe

3. März 2017

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil das Recht schwerkranker Menschen auf Selbsttötung gestärkt. Gesundheitsminister Gröhe und Ärztevertretern gefällt das nicht.

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Symbolbild Sterbehilfe
Symbolbild Sterbehilfe Bild: picture alliance/chromorange/C. Ohde

Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe will auch nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine staatliche Suizidhilfe weitestgehend unterbinden.

Gesundheitsminister Gröhe
Gesundheitsminister Gröhe Bild: Sandra Kühnapfel

"Wir werden die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen und alle Möglichkeiten nutzen, den Tabubruch staatlicher Selbsttötungshilfe zu verhindern", erklärte der CDU-Politiker in Berlin. "Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden. Das untergräbt unser Bemühen, Selbsttötung durch Hilfe und Beratung zu verhindern", betonte Gröhe.

Gericht: Anspruch auf tödliche Medikamente

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Donnerstag entscheiden, dass unheilbar kranke Patienten Anspruch auf tödliche Medikamente haben könnten. Der Staat dürfe solchen Menschen in "extremen Ausnahmefällen" und bei einer unerträglichen Leidenssituation den Zugang zu einem verschreibungsfähigen Betäubungsmittel nicht verwehren, das einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche, entschieden die Richter in Leipzig. Zur Begründung verwiesen sie auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Artikel 2 des Grundgesetzes.

Ausgangsfall war eine nach einem Unfall gelähmte Frau, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entsprechende Arzneimittel verwehrt worden waren. Sie nahm sich 2005 in der Schweiz mit Hilfe des Vereins "Dignitas" das Leben. Ihr Witwer klagte jedoch in Deutschland weiter und erstritt das Urteil.

                                   Ärztekammer: Urteil unverantwortlich

Die Bundesärztekammer kritisierte die Gerichtsentscheidung als unverantwortlich. "Dass eine so grundsätzliche ethische Frage wie die der ärztlich assistierten Selbsttötung auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden soll, ist mir völlig unverständlich", erklärte ihr Präsident Frank Ulrich Montgomery. "Zu welchen Verwerfungen dieses Urteil führen wird, zeigt allein die Frage, ob das BfArM nun zu einer Ausgabestelle für Tötungsmittel degradiert werden soll."

Die katholischen Bischöfe reagierten "mit großer Sorge" auf das Urteil. "Es kann nicht sein, dass der Staat dazu verpflichtet wird, die Hand zum Suizid zu reichen", erklärte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, in Bonn. "Damit muss eine Behörde ein Werturteil über die Zumutbarkeit des Lebens abgeben, das ihr bisher aus guten Gründen verwehrt ist."

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sprach von einem "Schritt in die falsche Richtung". Präsident Lukas Radbruch sagte: "Die querschnittsgelähmte Patientin hätte jederzeit die Beendigung der künstlichen Beatmung einfordern und damit das Sterben zulassen können."

Nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist das Urteil "ein Schlag ins Gesicht der Suizidprävention". Leiden sei zudem weder objektiv messbar noch juristisch allgemeingültig zu definieren, sagte Vorstand Eugen Brysch.

wl/pab (dpa, afp, kna, epd)