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Die Gesetzgebung

'Dem deutschen Volke' lautet die Inschrift über dem Hauptportal des Reichstages in Berlin, in dem das deutsche Parlament tagt. Der Bundestag ist zusammen mit dem Bundesrat für die Gesetzgebung zuständig.

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Der Berliner Reichstag mit Flagge (Foto: DPA)
Der Berliner ReichstagBild: picture-alliance/ ZB

Der Bundestag berät und entscheidet über neue Gesetze. Er wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierungsarbeit. Außerdem verabschiedet er jedes Jahr den Haushalt der Bundesrepublik. Alle vier Jahre wählt das deutsche Volk die rund 600 Parlamentsabgeordneten.

Parlamentsarbeit findet in den Ausschüssen statt

Die Abgeordneten einer Partei bilden im Bundestag eine Fraktion. Entsprechend ihrer Fraktionsstärke entsenden sie Mitglieder in die ständigen und temporären Ausschüsse. Dort wird die eigentliche parlamentarische Arbeit gemacht - vor allem in Form von Beratungen über Gesetzesentwürfe, Anträge und Anfragen.

Dem Bundestag steht ein Bundestagspräsident vor. Sein Amt ist nach dem des Bundespräsidenten formal das zweithöchste im Staat und rangiert damit noch vor dem Amt des Bundeskanzlers als Regierungschef. Der Bundestagspräsident wird traditionell von der stärksten Fraktion gestellt, repräsentiert das Parlament, leitet die Sitzungen und achtet darauf, dass die Rechte der Volksvertretung gewahrt bleiben.

Auch die Bundesländer sind beteiligt

Im Bundesrat wirken die 16 deutschen Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes mit. Der Bundesrat setzt sich aus den 16 Regierungschefs der Länder und aus Landesministern zusammen. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Stimmen hat es im Bundesrat. Kleine Bundesländer wie Bremen beispielsweise haben drei, große wie Bayern dagegen sechs Stimmen.

Bis ein neues Gesetz in Deutschland wirksam ist, durchläuft es mehrere Phasen. Der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung schlagen Gesetze vor. Dann wird in Ausschüssen am Text gefeilt. Bei der Abstimmung gilt: Jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet und ist frei in der Abstimmung. Doch oft genug stimmen die Abgeordneten nach Fraktionszugehörigkeit einheitlich ab, um ihren eigenen politischen Grundsätzen treu zu bleiben und nach außen hin Einigkeit zu demonstrieren.

Diese "Fraktionsdisziplin" unterscheidet sich deutlich vom sogenannten "Fraktionszwang". Der ist nämlich nicht erlaubt, weil er der Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten entgegen steht und diese praktisch unmöglich machen würde.

Wer zahlt, bestimmt mit

Nach der Abstimmung und Annahme im Bundestag gehen Gesetze in den Bundesrat, die zweite Kammer. Lehnt der Bundesrat ein solches Gesetz ab, muss der Gesetzesvorschlag im sogenannten Vermittlungsausschuss behandelt werden. Dieser setzt sich aus je 16 Vertretern von Bundestag und Bundesrat zusammen. Ein Kompromiss wird ausgearbeitet, über den der Bundestag dann nochmals entscheiden muss. Damit das überarbeitete Gesetz in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat erneut zustimmen.

CDU-Abgeordnete während einer Abstimmung im Bundestag 2007 (Foto: DPA)
Abgeordnete während einer Abstimmung im BundestagBild: picture-alliance/dpa
Das Bundesratsgebäude in Berlin (Foto: AP)
Bundesratsgebäude in BerlinBild: AP
Eine Haushaltsdebatte im Bundestag 2006 (Foto: AP)
Debatte im BundestagBild: AP

Im Gesetzgebungsverfahren unterscheidet man zwischen Einspruchsgesetzen und Zustimmungsgesetzen. Gesetze, die Länder umsetzen müssen, an deren Finanzierung sie beteiligt sind oder die die Verfassung ändern, bedürfen der Zustimmung der Bundesländer. Alle anderen Gesetze sind Einspruchsgesetze: In diesen Fällen kann ein Einspruch des Bundesrats vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückgewiesen werden. Fachminister, Bundeskanzler und schließlich der Bundespräsident müssen das so beschlossene Gesetz zu seiner Ausfertigung unterzeichnen.

Autoren: Hanno Schiffer / Daphne Grathwohl

Redaktion: Peter Stützle