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Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt erneut Russland

16. November 2006

In Tschetschenien sind viele Zivilisten nach einer Festnahme durch russische Soldaten "verschwunden". Ein aktuelles Urteil des EuGH verurteilt nun Russland: Moskau muss den Angehörigen eines Opfers 160.000 Euro zahlen.

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Dem EuGH liegen über 47.000 Beschwerden aus Russland vorBild: AP

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat im Fall Imakajew, einem verschwundenen und später tot aufgefundenen Einwohner Tschetscheniens, am 9. November sein Urteil gesprochen. Der Prozess dauerte vier Jahre. Im Urteil werden die Verantwortlichen der Tragödie klar benannt: es sind erneut die russischen Behörden. Die Entschädigung, die den Angehörigen der Toten zusteht, beträgt laut Urteil des Straßburger Gerichts 160.000 Euro. Das Urteil wurde von der Gerichtskammer der ersten Instanz gefällt, der sieben Richter angehören, darunter auch der russische Richter Anatolij Kowler. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Die Geldstrafe muss vom russischen Staat gezahlt werden.

Am 14. Dezember 2000 verschwand Said-Husein Imakajew aus Nowyje Atagi in Tschetschenien, nachdem er von russischen Soldaten festgenommen worden war. Anderthalb Jahre später verschwand auch sein Vater, Said-Magomed Imakajew, der zuvor eine Beschwerde in Straßburg eingereicht hatte, weil die russischen Behörden das Verschwinden seines Sohnes nach dessen Verhaftung im Dezember 2000 nicht aufklärten. Die Ermittlungen zum Verschwinden von Said-Husein Imakajew und Said-Magomed Imakajew sind von den Behörden der Russischen Föderation mehrere Male aufgenommen und wieder eingestellt worden.

Kein Einzelfall

Der Fall Imakajew ist bei weitem nicht die erste Klage von Einwohnern Tschetscheniens vor dem Straßburger Gerichtshof. Vor einem Monat wurde Russland für den Tod von fünf Tschetschenen, darunter eine Frau und ein einjähriges Kind, im Jahr 2000 schuldig gesprochen. Und vor zwei Monaten wurde in einem ähnlichen Fall festgestellt, dass die russischen Behörden gegen das Recht auf Leben eines tschetschenischen Jugendlichen verstoßen haben.

Der jüngste Fall Imakajew ist vor allem deswegen beachtenswert, weil er vor Gericht kam, nachdem der Kläger selbst verschwunden war. Beobachter unterstreichen, dass die Ermordung oder das Verschwinden von Klägern, während der Straßburger Gerichtshof russische Fälle prüft, bei weitem kein Einzelfall ist. Menschenrechtler meinen, dass auf diese Weise Menschen eingeschüchtert werden sollen die sich entschlossen haben, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.

"Teure Mitgliedschaft"

Verschiedene Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, begrüßen die Straßburger Urteile, bedauern aber zugleich, dass ein Land verurteilt wird und nicht konkrete Täter. Es ist kein Geheimnis, dass die Namen von mindestens vier russischen Generälen - Wladimir Schamanow, Jakow Nedobitko, Aleksandr Baranow und Aleksandr Chruljow - in Fällen des Gerichtshofes erwähnt werden.

Insgesamt musste die russische Regierung nach Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte allein im ersten Halbjahr 2006 Entschädigungen in Höhe von mehr als 12 Millionen Rubel an seine Bürger zahlen. "Die Mitgliedschaft Russlands im Gerichtshof kommt unserem Land teuer zu stehen", erklärte Pawel Laptjew, Bevollmächtigter des Präsidenten Russlands beim Europäischen Menschengerichtshof. Derzeit liegen dem Gericht in Straßburg 47.574 Beschwerden aus Russland vor.

Leonid Sokolnikow
DW-RADIO/Russisch, 10.11.2006, Fokus Ost-Südost