Apple Samsung
9. September 2011Das Gericht bestätigte damit am Freitag (09.09.2011) eine einstweilige Verfügung gegen Samsung und folgte der Argumentation des US-Konzern Apple, der Samsung wegen des ähnlichen Aussehens und Designs in Deutschland und anderen Ländern verklagt hat. Richterin Johanna Brückner-Hoffmann sagte zum Galaxy Tab, es gebe einen "übereinstimmenden Gesamteindruck mit dem Geschmacksmuster" des iPad.
Ein Sprecher von Samsung kündigte nach dem Urteil an, rasch in Berufung zu gehen. Der südkoreanische Technologiekonzern hatte wegen des Streits bereits auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin auf eine Vermarktung des Galaxy Tab verzichten müssen.
Urteil gilt nur für Deutschland
Die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts bezieht sich auf den Vertrieb der Geräte in Deutschland. Nur Samsungs Deutschland-Tochter ist es zudem untersagt, Geräte außerhalb Deutschlands zu verkaufen. Für die Nachbarländer habe das jedoch "praktisch keine Relevanz", schreibt der Analyst Florian Müller, der in seinem Blog die rechtlichen Auseinandersetzungen der verschiedenen Smartphone- und Tablet-PC-Hersteller verfolgt. Ein Gerichtssprecher sagte zudem der Agentur Reuters, das Urteil betreffe in Deutschland nur die Vermarktung durch Samsung selbst, nicht aber Händler wie Media Markt.
Mit dem Düsseldorfer Urteil ist es Apple erstmals gelungen, einen Konkurrenten seines populären iPad vor Gericht zu stoppen. Zudem macht die einstweilige Verfügung des Düsseldorfer Landgericht auch anderen Herstellern von Tablet-Computern Sorgen. "Andere Hersteller werden jetzt zögern, in dieser Situation Tablet-Computer auf den deutschen Markt zu bringen", schreibt Analyst Florian Müller.
Umstrittene Ähnlichkeiten
Denn die Richter untersagten Samsung nicht nur den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland. Das von der Vorsitzenden Richterin Johanna Brückner-Hofmann verlesene Urteil verbietet es Samsung zudem, Produkte zu vermarkten, die das von Apple hinterlegte sogenannte Geschmacksmuster mit Design-Elementen eines Tablet-Computers verletzen.
Und die sind recht allgemein gehalten. Da geht es etwa um ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken. Oder eine flache klare Oberfläche auf der Vorderseite des Produkts. Oder die sichtbare Metalleinfassung um die klare Oberfläche. Das Gericht verglich das Galaxy Tab auch nicht direkt mit Apples iPad, sondern mit den Abbildungen aus dem Geschmacksmuster-Eintrag.
Unterschiedliche Urteile in Europa
Samsungs Anwälte verwiesen darauf, dass sie die meisten Tablet-PC in diesen Punkten ähneln. Bei einem Richter in den Niederlanden hatte Samsung mit dieser Argumentation kürzlich Erfolg, in Düsseldorf nicht - obwohl es dabei um ein und das selbe europäische Geschmacksmuster geht.
Ähnliche Klagen gibt es noch in weiteren europäischen Ländern, den USA, Australien und Südkorea. Das Galaxy Tab von Samsung gilt als der schärfste Konkurrent für Apples iPad. Auch deswegen wird der Streit beider Firmen so erbittert geführt.
Autor: Andreas Becker (dpa, rtr, dapd)
Redaktion: Rolf Wenkel