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Politik

Gericht hebt Todesurteil gegen Christen auf

3. Juni 2021

In Pakistan ist ein wegen Gotteslästerung zum Tode verurteiltes christliches Paar freigesprochen worden. Neun Jahre warteten die beiden in einer Todeszelle bis zu dem Urteil im Berufungsprozess.

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Pakistan Lahore Protest Trauer nach Anschlag Christenverfolgung
Christen in Pakistan (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/I. Sheikh

Das Oberste Gericht in der Stadt Lahore hob das Urteil nach dreitägiger Verhandlung auf und ordnete die Freilassung der beiden an, wie der Anwalt des Paares bestätigte. Das Ehepaar war 2014 zum Tode verurteilt worden, nachdem ein Imam die beiden beschuldigt hatte, SMS-Textnachrichten mit blasphemischem Inhalt verschickt zu haben, in denen der Prophet Mohammed beleidigt wurde.

Das Paar hatte stets bestritten, die Nachrichten gesendet zu haben, sah sich als Opfer einer Verschwörung nach einem Streit mit muslimischen Arbeitskollegen und legte Einspruch gegen das erste Urteil ein. Die Frau habe zum fraglichen Zeitpunkt kein Handy gehabt, betonte Anwalt Saif ul Malook. Sie habe ihr Mobiltelefon vorher verloren. Zudem seien die beiden Angeklagten weitgehend Analphabeten.

Die beiden Christen hatten jahrelang auf die Berufungsverhandlung gewartet, die immer wieder verschoben wurde. Als Grund für das wiederholte Aufschieben vermutete ihr Rechtsbeistand Malook, dass die Richter im mehrheitlich muslimischen Pakistan sich nicht trauten, das Paar freizusprechen.

Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten begrüßten die Entscheidung des Gerichts in Lahore. Das Europäische Parlament hatte Mitte Mai in einer Resolution die Aufhebung des Todesurteils und die sofortige Freilassung des Paares gefordert.

In dem südasiatischen Land sind noch weitere Berufungsverfahren in hunderten Blasphemiefällen anhängig. Die Richter entscheiden diese aber oft nicht, da sie heftige Reaktionen radikaler Geistlicher und von deren oft gewalttätigen Anhängern fürchten. Prominentester Fall einer betroffenen Christin war die Katholikin Asia Bibi, deren Todesurteil nach fast zehn Jahren in der Todeszelle im Januar 2019 durch das höchste Gericht des Landes letztinstanzlich aufgehoben wurde. Auch sie wurde im Prozess durch Saif ul Malook verteidigt.

Gotteslästerung gilt in Pakistan als Kapitalverbrechen, das mit dem Tode bestraft werden kann. Neben Christen werden häufig Mitglieder muslimischer Minderheiten wie der Reformbewegung Ahmadiyya oder Schiiten Opfer des Blasphemiegesetzes.

qu/jj (dpa, afp, epd)