Gericht erlaubt Gebraucht-Software
3. Juli 2012Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen nach einem EU-Urteil generell weiterverkauft werden. Das gilt nicht nur für Kopien auf CD und DVD, sondern auch dann, wenn Kunden die Software für diese Computerprogramme im Internet von der Herstellerseite herunterladen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden.
Ein Entwickler könne sich dem Weiterverkauf seiner gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Dabei sei es aber unzulässig, dass ein Kunde die Software für den Weiterverkauf aufspalte und teilweise weiterverkaufe.
Niederlage für Oracle
Das Urteil bedeutet für den amerikanischen Datenbank-Konzern und SAP-Konkurrenzen Oracle eine Niederlage vor Gericht. Der Konzern hatte im Streit um gebrauchte Softwarelizenzen das Münchner Unternehmen UsedSoft verklagt, das mit gebrauchten Softwarelizenzen unter anderem von Oracle handelt. Der SAP-Konkurrent sah seine Urheberrechte verletzt. Mit dieser Praxis hatte UsedSoft auch schon andere Hersteller wie etwa Microsoft verärgert. Die Entwickler fürchten den Verlust von Kunden und sinkende Einnahmen durch den Gebrauchthandel.
Nach Ansicht der Richter erschöpft sich das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien mit dem Erstverkauf. Stelle ein Konzern seinem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaube ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlischt sein Recht auf ausschließliche Verbreitung.
wen/sti (afp, dapd, dpa)