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Politik

Gehört das Kopftuch ins Klassenzimmer?

17. Mai 2019

Es gibt nur wenige Kleidungsstücke, die so polarisieren. Nachdem in Österreich Kopftücher in Grundschulen verboten wurden, beginnt auch hier eine Debatte über ein Stück Stoff, das für seine Träger und Gegner mehr ist.

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Deutschland Symbolbild Schülerin mit Kopftuch
Bild: picture-alliance/dpa/W. Kastl

Der Parlamentsbeschluß in Österreich ist gerade einmal 24 Stunden alt, da sind seine Auswirkungen auch in Deutschland spürbar. Die "Bild"-Zeitung, die solche Themen immer wieder aufgreift, hat zu diesem Thema ein Interview mit der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, der CDU-Politikerin Annette Widmann-Mauz, geführt. Und diese forderte die Prüfung eines Kopftuchverbots für Kinder an Schulen. "Dass kleine Mädchen Kopftuch tragen, ist absurd - das sehen auch die meisten Muslime so. Alle Maßnahmen, die Mädchen davor schützen - vom Elterngespräch bis zum Verbot - sollten geprüft und angegangen werden", sagte Widmann-Mauz der "Bild"-Zeitung.

Äußerliche Abgrenzung?

Das Parlament in Österreich hatte am Mittwoch ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen. In Deutschland wäre ein solches Verbot nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wohl grundgesetzwidrig. Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, vermutet, dass von den Eltern schon auf kleine Kinder Druck ausgeübt werde, das Kopftuch zu tragen. "Kopftücher in der Schule sind integrationsfeindlich, weil sie bereits in Kindergärten und Grundschulen zur äußerlichen Abgrenzung beitragen", sagte er der "Bild"-Zeitung. Er würde laut dem Bericht deshalb ein Verbot in Kindergärten und Grundschulen begrüßen.

Annette Widmann-Mauz Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Annette Widmann-MauzBild: picture-alliance/dpa/S. Stache

Freiwillige Entscheidung?

Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht ein Kopftuchverbot hingegen kritisch. "Das pauschale Verbot eines Kopftuches - wie in Österreich - benachteiligt auch die Mädchen, die sich freiwillig für das Tragen eines Kopftuches als Zeichen ihrer Religion entschieden haben", sagte Weinberg. Er verwies auf "das im Grundgesetz verankerte Recht, seine Religion frei ausüben zu können".

Die Diskussion wird weitergehen. Die einen werden das Kopftuch als Zeichen der Unterdrückung von Mädchen und Frauen ansehen, die anderen werden darauf verweisen, dass es auch als ein Zeichen der Religiosität seiner Trägerin verstanden werden muss.

ml/se (dpa, KNA)