Weg frei für EU-weites Streaming von Bezahlinhalten
18. Mai 2017Da hat man schon teures Geld für den Netflix-, Sky Go oder iTunes-Film bezahlt, und dann folgt - kaum ist die nationale Grenze überquert - der Frust, weil es mit dem unbeschwerten Serien-Bingewatching vorbei ist. Das wird sich jetzt ändern. Ab 2018 sollen Streaming-Abos neu EU-weit genutzt werden können. So entschied das Europaparlament nach langen Verhandlungen und brachte am Donnerstag (18.05.2017) die entsprechende Verordnung auf den Weg. 2018 soll sie in Kraft treten.
Um zu verhindern, dass mit den Bezahl-Abonnements Schindluder getrieben wird - vorstellbar wäre etwa der Abschluss eines günstigeren Abos im EU-Ausland - haben sich die Unterhändler der EU-Kommission, der Mitgliedstaaten und des Parlaments auf einen Kontrollmechanismus geeinigt: Anbieter können demnach zwei Kontroll-Kriterien wählen und festlegen, um ihre Kunden zu überprüfen, darunter Bezahl- und Steuerdaten, Post- und IP-Adresse. Außerdem gilt die Freigabe nur für "vorübergehende" Auslandsaufenthalte - etwa einen Urlaub oder ein Auslandssemester.
Obwohl die Verordnung nur für kostenpflichtige Abonnements gilt, kann es gut sein, dass Sender mit kostenfreien Mediatheken nachziehen werden - zumindest wurde ihnen das freigestellt. Den "Tatort" könnten deutsche Urlauber dann auch an der französischen Riviera sehen - jenseits der regulären Sendezeit.
jhi/nf (dpa/afp)