Mord in Freiburg: Lebenslang für Hussein K.
22. März 2018Darüber hinaus stellte das Landgericht Freiburg die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest. Somit ist Hussein K. nicht nach dem Jugend-, sondern nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden. Durch die anschließende Sicherungsverwahrung ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Hussein K. hatte zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Maria L. ertrank in der Dreisam. Der überregional beachtete Prozess hatte Anfang September begonnen.
Zu Alter und Herkunft von Hussein K. gibt es widersprüchliche Angaben. Nach Deutschland kam er Behördenangaben zufolge ohne Papiere am 12. November 2015. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling stand er in der Obhut des Jugendamts und wohnte in Freiburg bei einer Pflegefamilie.
Der Angeklagte hatte früher angegeben, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein. Später räumte er ein, gelogen zu haben. Gutachten zufolge war er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 22 Jahre alt.
Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 auf der Insel Korfu war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam nach Deutschland. Von der Tat auf Korfu wussten deutsche Behörden nichts.
rb/kle (afp, dpa)