Fluggastdaten für Terrorfahnder
2. Februar 2011Das neue EU-Gesetz soll Fluggesellschaften verpflichten, die Reservierungsdaten an die Sicherheitsbehörden im Land des Starts und der Landung weiterzureichen. Betroffen sind all die Passagiere, die von der Europäischen Union ins außereuropäische Ausland fliegen oder von dort auf dem Luftweg in die EU einreisen. Fluggastdaten innereuropäischer Flüge sollen von den Ermittlern vorerst nicht gespeichert werden dürfen.
Bei der Buchung registrieren die Fluggesellschaften bis zu 19 persönliche Daten von Passagieren, die diese beim Ticketkauf angeben müssen. Dazu zählen der Name, die Anschrift, die Zahlungsweise, gegebenenfalls Kreditkartennummer oder Vielflieger-Programme, die Anzahl der Koffer oder Sonderwünsche bei der Verpflegung an Bord.
Flickenteppich an Regeln
Derzeit werden diese Angaben schon im so genannten Passagiernamensregister PNR gesammelt und zur Verbrechensbekämpfung genutzt. So fordern die amerikanischen Behörden diese Daten bereits von Passagieren bei der Einreise in die USA. Länder wie Dänemark, Großbritannien und Frankreich haben eigene Datenbanken. Eine einheitliche Regelung für Europa gibt es bisher nicht. Deshalb soll nun nachgezogen werden. "Wir wollen verhindern, dass es einen Flickenteppich an Regeln gibt", sagte ein EU-Diplomat in Brüssel.
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die das Papier am Mittwoch (02.02.2011) vorgestellt hat, nennt die Daten "ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen schwere grenzüberschreitende Verbrechen und Terrorismus". Mitarbeiter ergänzten: "Wer künftig nach Neu Delhi, Peking oder Bagdad fliegt, muss damit rechnen, dass die Sicherheitsbehörden seine Daten erhalten." Die Fahnder könnten dann Terrorverdächtige herausfiltern oder zum Beispiel prüfen, ob es sich um eine Schmugglerroute handele.
EU: Enge Grenzen beim Datenschutz
Die EU-Kommission ist nach eigenen Angaben beim Datenschutz auf Bedenken des Europaparlaments eingegangen. So sollen alle Daten nach einem Monat anonymisiert werden. Sie sollen maximal fünf Jahre lang gespeichert werden. Sensible Angaben zum Beispiel über die Rasse oder Religion dürfen die Behörden nicht verwenden. Zudem soll sich der jeweilige Nicht-EU-Staat verpflichten, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
Das Europa-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten müssen der Vorlage zustimmen. Unklar ist, wie in Deutschland mit dem Regelwerk umgegangen wird. Nach gültiger Rechtssprechung dürfen Daten hier nur bis zu einem halben Jahr gespeichert werden.
Autorin: Susanne Eickenfonder (dpa, afp)
Redaktion: Annamaria Sigrist