Trump verliert erneut vor Berufungsgericht
3. Dezember 2019Dem Urteil eines US-Berufungsgerichts zufolge sind die Deutsche Bank und die US-Bank Capital One verpflichtet, Donald Trumps Finanzunterlagen an Ausschüsse des Repräsentantenhauses zu übergeben. Zwei von Demokraten kontrollierte Gremien hatten die Unterlagen zu den Finanzen von Trump und seiner Familie im Rahmen ihrer Untersuchung der Geschäfte des Präsidenten per Strafandrohung angefordert.
Ein Bezirksgericht in New York urteilte nun, die Aufgabe der Ausschüsse, ihre verfassungsgemäß vorgesehene Funktion auszuüben, "ist von wesentlich wichtigerem öffentlichen Interesse" als der Nachteil, der Trump durch eine Offenlegung seiner privaten Finanzinformationen entstehen könnte. Die Entscheidung ist ein Sieg für die Demokraten - Trumps Anwälte können aber binnen einer Woche erneut Berufung einlegen.
Bereits im Mai hatte ein Gericht in New York die Deutsche Bank als Trumps Hausbank zur Herausgabe der Unterlagen an den Kongress verurteilt. Die Anwälte des Präsidenten gingen jedoch in Berufung.
Weitere Verfahren laufen
Derzeit gibt es verschiedene Gerichtsverfahren, die auf eine Herausgabe von Trumps Finanzinformationen abzielen. Trumps Anwälte argumentierten, dass die Forderungen nach einer Vorlage seiner Unterlagen nicht gerechtfertigt und lediglich politisch motiviert seien.
Die Demokraten im Repräsentantenhaus hingegen fordern die Herausgabe unter anderem, um Trumps Finanzen auf mögliche Interessenskonflikte prüfen zu können. Es geht dabei um die Frage, ob er sich durch seine Geschäfte vom Ausland beeinflussbar gemacht haben könnte.
Die Deutsche Bank hatte Trump vor seiner Präsidentschaft hohe Kredite gewährt. Dokumenten zufolge schuldet der ehemalige Immobilienunternehmer der Deutschen Bank Trust Company Americas 130 Millionen Dollar. Das Geldhaus vertritt in der Frage der Herausgabe seit längerem die Linie, alle legitimen Anforderungen zu erfüllen und auf entsprechende Anforderungen zu reagieren.
Die Herausgabe von Finanz- und Steuerunterlagen hoher Amtsträger hat in den USA eine lange Tradition. Präsidentschaftskandidaten veröffentlichen diese üblicherweise bereits im Wahlkampf. Trump hat dies jedoch stets abgelehnt. Er argumentierte wiederholt, er könne seine Steuerunterlagen nicht veröffentlichen, weil diese Gegenstand einer Steuerprüfung seien. Dieses Argument halten Experten jedoch für nicht stichhaltig. Bei seinen Kritikern befeuert dies den Verdacht, dass er etwas zu verbergen hat.
ust/qu (dpa, rtr, ap, afp)