Miteigentümer Barlach gibt klein bei
8. April 2014Im Kampf um die Macht im Suhrkamp-Verlag ist eine weitere juristische Vorentscheidung gefallen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main machte jetzt deutlich, dass es Hans Barlachs Pläne für wenig erfolgsversprechend hält. Dieser wollte Unseld-Berkéwicz nachträglich verbieten lassen, über den Insolvenzplan für das angeschlagene Unternehmen abstimmen zu lassen. Daraufhin zog Barlach seine Klage zurück. Der 58-Jährige kam so einer drohenden Prozessniederlage zuvor.
Die beiden Eigentümer des Verlags sind seit Jahren zerstritten. Barlach hält 39 Prozent an Suhrkamp, Unseld-Berkéwicz den Rest. Der Hamburger Medienunternehmer war vor acht Jahren über einen stillen Teilhaber in das Unternehmen eingestiegen. Unseld-Berkéwicz, die Suhrkamp seit dem Tode ihres Ehemanns und Verlegers Sigfried Unseld führt, hatte dies stets als "feindliche Übernahme" interpretiert.
Umwandlung in Aktiengesellschaft
In mehreren Urteilen hatten verschiedenen Gerichte mal der einen, mal der anderen Seite recht gegeben. Die letzten Urteile hatten jedoch die Verlegerwitwe gestärkt. Unseld-Berkéwicz verwandelte den Verlag nach einem Insolvenzverfahren in ein Aktienunternehmen. Barlachs Versuche, Einspruch dagegen einzulegen, scheiterten. Durch die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft hat Barlach wesentlich weniger Einspruchsrechte.
jk/bgö (dpa)